Pflicht für alle Hundehalter in Bad Friedrichshall
Die Stadt Bad Friedrichshall erinnert alle Bürgerinnen und Bürger daran, dass jeder Hund gesetzlich anzumelden ist.
Wer im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb eines Monats nach dem Beginn der Hundehaltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, der Stadt Bad Friedrichshall unter Angabe der Hunderasse, schriftlich anzuzeigen.
Warum ist die Anmeldung wichtig?
• Sie ermöglicht eine faire und transparente Erhebung der Hundesteuer.
• Sie unterstützt die Stadt bei der Planung und Pflege öffentlicher Bereiche, insbesondere von Grünanlagen und Hundestationen.
• Sie hilft bei der Identifikation von Hunden, beispielsweise wenn ein Tier entläuft oder gefunden wird.
Wie melde ich meinen Hund an?
Die Anmeldung kann persönlich im Rathaus, telefonisch oder online über das Serviceportal der Stadt Bad Friedrichshall erfolgen. Benötigt werden:
• Name und Anschrift des Halters
• Angaben zum Hund (Rasse, Alter, Farbe)
Nicht angemeldete Hunde führen zu einer Ordnungswidrigkeitenanzeige. Die Stadt appelliert deshalb an alle Hundehalter, ihrer Pflicht rechtzeitig nachzukommen.
Für weitere Informationen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rathauses gerne zur Verfügung:
Carolin Kocak – FB V – SG 50 – Finanzen – 07136 / 832 234
Ilka Schäfer – FB V – SG 50 – Finanzen – 07136 / 832 233