Stadt Bad-Friedrichshall

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Ehrenamtspreis der Stadt Bad Friedrichshall

Um das ehrenamtliche Engagement unserer Bürgerinnen und Bürger zu würdigen, hat der Gemeinderat der Stadt Bad Friedrichshall zum 1. Januar 2009 eine Richtlinie für die Ehrung von verdienten ehrenamtlich Tätigen erlassen. 

Geehrt werden langjährige Funktionäre in Vereinen oder Gruppen, aber auch Einzelpersonen, die sich in besonderem Maße für das Gemeinwohl in unserer Stadt eingesetzt haben.

Vorschläge von Personen, die aus Ihrer Sicht gemäß nachfolgender Richtlinie für die Ehrung in Frage kommen, richten Sie bitte an die Stadt Bad Friedrichshall. Das hierfür notwendige Antragsformular erhalten Sie im Rathaus, Zimmer 04 „Bildung und Betreuung, Tel. 07136/832-112 oder bildung(@)friedrichshall.de.

Richtlinie für die Ehrung von verdienten ehrenamtlich Tätigen:

Viele Menschen engagieren sich ehrenamtlich in Bad Friedrichshall und prägen damit unser Gemeinwesen. Ihre vorbildliche und unverzichtbare Arbeit leisten sie oft unter Zurückstellung persönlicher Belange. Die Stadt Bad Friedrichshall würdigt den Einsatz verdienter ehrenamtlich Tätiger mit einer Urkunde und einer Auszeichnung. Die Ehrung erfolgt in einer öffentlichen Veranstaltung.

I. Kriterien für die Ehrung von verdienten ehrenamtlich Tätigen:

  • Erste Vorsitzende oder vergleichbare Funktionäre, die seit 10 Jahren ohne Unterbrechung ihr Amt ausüben.
  • Erste Vorsitzende oder vergleichbare Funktionäre, die nicht unter a.) fallen, aber insgesamt 10 Jahre das Amt des ersten Vorsitzenden ausüben (auch bei verschiedenen Vereinen).
  • Zweite Vorsitzende, Kassierer, Schriftführer, Abteilungsleiter, Jugendleiter sowie ähnliche Funktionsträger, die seit mehr als 15 Jahren solche Funktionen ausüben.
  • Die zu Ehrenden müssen sich zum Zeitpunkt der Ehrung noch im Amt befinden.

II. Sonderehrung

Jedes Jahr können zusätzlich Personen geehrt werden, die nicht unter die unter I. genannten Bereiche fallen, sich aber seit mindestens 10 Jahren ehrenamtlich für das Gemeinwohl in der Stadt Bad Friedrichshall engagiert haben.

III. Sonstige Bestimmungen

  • Die örtlichen Vereine, sonstige Personen oder Einrichtungen schlagen die zu Ehrenden der Stadtverwaltung vor und begründen den Vorschlag.
  • Personen, die bereits nach I. geehrt wurden, können frühestens nach 10 Jahren ein weiteres Mal geehrt werden.
  • Der Bürgermeister entscheidet, ob eine Ehrung vorgenommen werden kann. Der Bürgermeister hat das Recht über Ausnahmen dieser Richtlinie zu entscheiden.

Kontakt

Vorschläge von Personen, die aus Ihrer Sicht gemäß nachfolgender Richtlinie für die Ehrung in Frage kommen, richten Sie bitte an die Stadt Bad Friedrichshall. Das hierfür notwendige Antragsformular erhalten Sie im Rathaus, Zimmer 04 „Bildung und Betreuung, Tel. 07136/832-112, bildung(@)friedrichshall.de oder unter dem o.g. Link. 

Mareike Lilli

Fachbereich I - Hauptamt
Sachgebiet 11 - Bildung und Betreuung
Schule, Kindergärten, Sport

Rathausplatz 1, Raum 04
Telefon: 07136 832 112
Fax: 07136 832 104
mareike.lilli(@)friedrichshall.de

Kontakt

Kontakt

Stadtverwaltung Bad Friedrichshall

Rathausplatz 1
74177 Bad Friedrichshall

Telefon: 07136 / 832-0
Telefax: 07136 / 832-100

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Rathaus Bad Friedrichshall
Mo 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Di 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.30 Uhr
Mi nach Terminvereinbarung
Do 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Fr 8.30 - 12.00 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung
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