Sitzungsbericht 23.11.2021
Am Dienstag, 23. November 2021 fand eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates in der Jahnhalle in Bad Friedrichshall statt. Anwesend waren Bürgermeister Timo Frey als Vorsitzender sowie bis zu 29 Stadträtinnen und Stadträte.
Der Gemeinderat befasste sich mit den folgenden Tagesordnungspunkten.
Die ausführlichen Unterlagen sowie die Protokolle zur Sitzung finden Sie im Ratsinformationssystem des Gemeinderates der Stadt Bad Friedrichshall.
1. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse vom 19.10.2021
BM Frey gab bekannt, dass in der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 19.10.2021 ein Beschluss zum Ersatzneubau der Lindenberghalle und dem Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" gefasst wurde.
2. Bebauungsplan „25/8 Obere Fundel“
Bericht Rettungsgrabungen
Der Gemeinderat erlangte Kenntnis.
3. Kindertagesstätte Plattenwald - Sanierung der Außenanlagen
Der Gemeinderat fasste mit 27 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen folgenden Beschluss:
Der in der Sitzung gezeigte Entwurf zur Sanierung der Außenanlagen der Kindertagesstätte Plattenwald (Palisadenring 7) wird grundsätzlich zugestimmt.
Planer und Verwaltung werden mit der gesamtheitlichen Umsetzung beauftragt, vorbehaltlich der Finanzierbarkeit. Die Planer werden beauftragt, zu prüfen, ob durch einen optimierten Bauablauf Einsparungsmöglichkeiten zu erreichen sind. Des Weiteren wird die Planerin beauftragt zu prüfen, ob eine Ausschreibung mit Optionspositionen sowie eine getrennte Ausschreibung der Arbeiten und der technischen Anlagen weitere Einsparungen bringt.
4. Bebauungsplan der Innenentwicklung "24/4 Rainstraße Ost"
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat fasste mit 27 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen folgenden Beschluss:
a) Anliegenden Vorschlägen zur Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen wird zugestimmt.
b) Der Bebauungsplan der Innenentwicklung „24/4 Rainstraße Ost“ wird als Satzung beschlossen.
5. Bebauungsplan der Innenentwicklung "79 Engel-Brauerei"
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:
a) Den tabellarisch aufgeführten Behandlungsvorschlägen zu den eingegangenen Stellungnahmen der erneuten öffentlichen Auslegung wird zugestimmt.
b) Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen.
6. Stadtwald Bad Friedrichshall
a) Vollzug des Forstwirtschaftsplanes 2021
b) Festsetzung des Betriebsplanes für das Forstwirtschaftsjahr 2022
Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:
- Der Vollzug des Haushaltsplanes für das Forstwirtschaftsjahr 2021 wird anerkannt.
- Der Nutzungs-, Kultur- und Wirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2022 wird gemäß § 51 Abs. 2 Landeswaldgesetz ohne Einwendungen festgestellt.
7. Jahresabschluss der Stadtwerke Bad Friedrichshall für das Wirtschaftsjahr 2020
Vorstellung des Jahresergebnisses
Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Von dem Ergebnis des Jahresabschlusses 2020 der Stadtwerke Bad Friedrichshall und vom Lagebericht wird Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss wird mit folgendem Ergebnis festgestellt:
1.1 | Bilanz | | |
1.1.0 | Bilanzsumme | | 24.439.255,03 € |
1.1.1 | Davon entfallen auf der Aktivseite | | |
| auf das Anlagevermögen | 20.136.782,17 € | |
| auf das Umlaufvermögen | 4.302.187,26 | |
| auf Rechnungsabgrenzungsposten | 285,60 € | |
1.1.2 | Davon entfallen auf der Passivseite | | |
| auf das Eigenkapital | 5.860.397,67 € | |
| auf die empfangenen Ertragszuschüsse | 2.172.194,00 € | |
| auf die Rückstellungen | 425.926,15 € | |
| auf die Verbindlichkeiten | 15.980.737,21 € | |
1.2. | Gewinn- und Verlustrechnung | | |
1.2.1 | Summe der Erträge | 8.912.363,46 € | |
| Summe der Aufwendungen | 8.801.675,73 € | |
1.2.2 | Jahresüberschuss | 110.687,73 € | |
2. Der Jahresüberschuss von 110.687,73 € soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
3. Die Werkleitung wird für das Jahr 2020 entlastet.
8. Jahresabschluss der Stadtentwässerung Bad Friedrichshall für das Wirtschaftsjahr 2020
Vorstellung des Jahresergebnisses
Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:
1. Von dem Ergebnis des Jahresabschlusses 2020 der Stadtentwässerung Bad Friedrichshall und vom Lagebericht wird Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss wird mit folgendem Ergebnis festgestellt.
1.1. | Bilanz | |
1.1.0. | Bilanzsumme | 20.570.867,33 € |
1.1.1. | Davon entfallen auf der Aktivseite | |
| auf das Anlagevermögen | 19.599.114,24 € |
| auf das Umlaufvermögen | 971.753,09 € |
1.1.2. | Davon entfallen auf der Passivseite | |
| auf das Eigenkapital | 721.316,27 € |
| auf die empfangenen Ertragszuschüsse | 5.198.471,00 € |
| auf die Rückstellungen | 224.375,96 € |
| auf die Verbindlichkeiten | 14.426.704,10 € |
1.2. | Gewinn- und Verlustrechnung | |
1.2.1. | Summe und Erträge | 3.524.093,05 € |
| Summe der Aufwendungen | 3.161.569,82 € |
1.2.2. | Jahresgewinn | 362.523,23 € |
2. Der Jahresgewinn von 362.523,23 € soll mit den bisherigen fortgeschriebenen Ergebnissen verrechnet bzw. auf neue Rechnung vorgetragen werden.
3. Die Werkleitung wird für das Jahr 2020 entlastet.
9. Abwasserbeseitigung
a) Gebührenvorauskalkulation zur Ermittlung der Schmutzwasser- sowie Niederschlagswassergebühr des Kalkulationszeitraumes 2022 – 2023
b) Satzung zur 8. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Stadt Bad Friedrichshall vom 19.07.2011
Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der von der Firma COMUNA GmbH in Zusammenarbeit mit der Verwaltung erstellten Gebührenvorauskalkulation der zentralen Abwasserbeseitigung für die Kalkulationsperiode 2022 - 2023 vom 18.10.2021 mit den darin enthaltenen Ansätzen und Ermessungsentscheidungen wird zugestimmt.
Hierbei handelt es sich insbesondere um
- die Festlegung einer 2-jährigen Kalkulationsperiode für die Jahre 2022 - 2023
- die Bereithaltung der einheitlichen öffentlichen Einrichtungen trotz Vorhandensein mehrerer technisch getrennter Einrichtungen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 KAG)
- Die Festlegung der durchschnittlichen Abschreibungssätze wie folgt:
| 2022 | 2023 |
Kanal | 2,23 % | 2,35 % |
Kläranlage | 1,34 % | 1,16 % |
Maschinen/Anlagen | 4,08 % | 4,08 % |
BuG | 5,55 % | 6,49 % |
Fuhrpark | 0,00 % | 0,00 % |
- die Festlegung der durchschnittlichen Auflösungssäte Kanalbeitrag/-zuschuss sowie Klärbeitrag/-zuschuss wie folgt:
| 2022 | 2023 |
Kanalbeitrag/-zuschuss | 2,49 % | 2,52 % |
Klärbeitrag/-zuschuss | 2,50 % | 2,50 % |
- den kalkulatorischen Zinssatz von 4 %
- die Festlegung der Prozentsätze für die Straßenentwässerungskostenanteile bei der kalkulatorischen Kosten in Höhe von
⇒ 24,6 % für Mischwasserkanäle und Mischwasserbauwerke,
⇒ 50 % für Regenwasserkanäle des Trennsystems und dazu gehöriger Bauwerke sowie
⇒ 5 % für die Kläranlage.
Diese Werte entsprechen den in der Globalberechnung angesetzten Prozentsätzen.
- die Festlegung der Prozentsätze für die Straßenentwässerungskostenanteile bei den Betriebskosten Kosten in Höhe von
⇒ 13,5 % für Mischwasserkanäle und Mischwasserbauwerke,
⇒ 50 % für Regenwasserkanäle des Trennsystems und dazu gehöriger Bauwerke sowie
⇒ 1,2 % für die Kläranlage.
- die Zurordnung der gebührenfähigen Kosten auf die Kostenträger Schmutzwasser bzw. Niederschlagswasser
| Schmutzwasser | Niederschlagswasser |
Betriebskosten Kläranlage Kanalnetz, RÜB, Sammler | 90 % 50 % | 10 % 50 % |
Kalkulatorische Kosten Kläranlage Kanalnetz, RÜB, Sammler | 90 % 57 % | 10 % 43 % |
- die Kostenüberdeckung aus dem Kalkulationszeitraum 20218 - 20219 in Höhe von
⇒ 71.013,40 € bei der Gebühr der Schmutzwasserbeseitigung
⇒ 44.959,67 € bei der Gebühr der Niederschlagswasserbeseitigung
wird in der Kalkulationsperiode 2022 - 2023 ausgeglichen.
- die für den Kalkulationszeitraum geschätzten Maßstabseinheiten in Höhe von
⇒ 1.690.000 m3
⇒ 2.980.000 m2 für die Niederschlagswasserbeseitigung.
- Der Gebührensatz für die Kalkulationsperiode 2022 - 2023 wird festgesetzt auf:
⇒ Schutzwasserbeseitigung 1,87 €/m3
⇒ Niederschlagswasserbeseitigung 0,64 €/m2
2. Die Satzung zur 8. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) der Stadt Bad Friedrichshall vom 19.07.2011 wird beschlossen.
10. Bestellung von Herrn Alexander Preuss zum Kaufmännischen Werkleiter der Stadtwerke Bad Friedrichshall und der Stadtentwässerung Bad Friedrichshall
Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Stadtoberverwaltungsrat Alexander Preuss wird mit Wirkung vom 01.12.2021 zum kaufmännischen Werkleiter
- der Stadtwerke Bad Friedrichshall sowie
- der Stadtentwässerung Bad Friedrichshall
bestellt.
11. Gemeinsamer Gutachterausschuss Nördlicher Landkreis Heilbronn
Gebührensatzung, hier: 1. Änderung
Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Der 1. Änderung der Gebührensatzung des Gutachterausschusses Nördlicher Landkreis Heilbronn wird zugestimmt.
12. Sanierung Jagstal-Radweg Heuchlingen-Jagstfeld
Vergabe der Tiefbauarbeiten
Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Die Tiefbauarbeiten werden an das Bauunternehmen Schneider Bau GmbH & Co. KG aus Heilbronn zu deren Brutto-Angebotspreis von 245.643,88 EUR vergeben.
13. Geldanlagen der Stadt Bad Friedrichshall
- Bericht
Der Gemeinderat erlangte Kenntnis.
14. Grundstücksangelegenheiten Baugebiet Amorbacher Straße
Bauplatzvergabe
Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, den jeweiligen Bewerbern auf Rang 2 Kaufangebote für die Bauplätze Flst. 6864 und Flst. 6874 vorzulegen.
15. Verschiedenes
Besprochen wurden: Inzidenz bei über 500 Neinfektionen, Corona Verordnung, Informationsveranstaltung der Deutschen Giganet-Gesellschaft, Jagstfelder Friedhof an Allerheiligen, Baufortschritt der Tiefbauarbeiten in der Bahnhofstraße und Demographische Entwicklung.