5.1. Der Kaufpreis ist zahlbar innerhalb von drei Wochen nach Kaufvertragsabschluss. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über Basiszinssatz berechnet.
5.2. Der Bauplatz ist innerhalb von 3 Jahren nach Kaufvertragsabschluss mit einem bezugsfertigen Wohnhaus gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans zu bebauen.
Der Bauplatz darf weder ganz noch teilweise weiter veräußert werden, ohne dass auf diesem ein bezugsfertiges Wohngebäude errichtet worden ist.
Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen steht der Stadt Bad Friedrichshall ein Wiederkaufsrecht zum ursprünglichen Kaufpreis zu. Eine Verzinsung erfolgt nicht. Das Wiederkaufsrecht wird im Grundbuch per Vormerkung abgesichert.
5.3. Der Erwerber ist verpflichtet, das zu errichtende Gebäude nach bezugsfertiger Erstellung als Hauptwohnsitz für die Mindestdauer von zehn Jahren selbst zu beziehen und persönlich zu nutzen. Maßgeblich ist der Tag der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt (Selbstbezugsverpflichtung).
Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung steht der Stadt Bad Friedrichshall ein Wiederkaufsrecht gem. Ziff. 5.2 zum ursprünglichen Kaufpreis des Grundstücks zuzüglich des von einem amtlich vereidigten Gutachter gegebenenfall festzustellenden Sachwerts für bereits erstellte Gebäude zu.
Die Kosten des Verkehrswertgutachtens trägt der Käufer.
Alternativ kann der Gemeinderat dies in eine Vertragsstrafe von 10 % des Kaufpreises zur Zahlung umwandeln.