Stadt Bad-Friedrichshall

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Seiteninhalt

Steuer- und Beitragssätze

Grundsteuer A410 %
Grundsteuer B425 %
Gewerbesteuer360 %
Hundesteuer
1. Hund144 Euro im Jahr
2. Hund und jeder weitere Hund288 Euro im Jahr
Wachhund (Voraussetzungen in der Satzung)72 Euro im Jahr
Zwingersteuer432 Euro im Jahr
Erster Kampfhund / gefährl. Hund720 Euro im Jahr
Jeder weitere Kampfhund / gefährl. Hund1.440 Euro im Jahr

Anmerkung Hundesteuer:
Die Stadt Bad Friedrichshall erkennt steuerrechtlich den sogenannten Wesenstest an. Wenn der Wesenstest bescheinigt, dass der Kampfhund keine gesteigerte Aggressivität aufweist, wird für diesen Hund der "normale" Steuersatz ab dem Beginn des Veranlagungszeitraumes wirksam, in dem der Wesenstest vorgelegt wird.
Vergnügungssteuer / je Gerät und Monat
Gastronomie

Geldspielgeräte


Unterhaltungsgeräte

23 % der elektronisch gezählten Bruttokasse

40 Euro

Spielhalle

Geldspielgeräte


Unterhaltungsgeräte


Gewaltspiele

23 % der elektronisch gezählten Bruttokasse

120 Euro


40 % der elektronisch gezählten Bruttokasse

Abwasserbeitrag / Teilbetrag je m² Nutzungsfläche
1. Für den öffentlichen Abwasserkanal4,76 Euro
2. Für den mechanischen und biologischen Teil des Klärwerks1,31 Euro
Wasserversorgungsbeitrag je m² Nutzungsfläche2,70 Euro
zzgl. 7% MWSt

Alle Angaben ohne Gewähr

Kontakt

Kontakt

Stadtverwaltung Bad Friedrichshall

Rathausplatz 1
74177 Bad Friedrichshall

Telefon: 07136 / 832-0
Telefax: 07136 / 832-100

E-Mail schreiben

Öffnungszeiten

Rathaus Bad Friedrichshall
Mo 8.30 - 12.00 Uhr<
Di 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.30 Uhr
Mi nach Terminvereinbarung
Do 8.30 - 12.00 Uhr
Fr 8.30 - 12.00 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung
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