Grundsteuer A | 375 % |
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Grundsteuer B | 440 % |
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Gewerbesteuer | 360 % |
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Hundesteuer |
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1. Hund | 120 Euro im Jahr |
2. Hund und jeder weitere Hund | 240 Euro im Jahr |
Wachhund (Voraussetzungen in der Satzung) | 60 Euro im Jahr |
Zwinger bis 5 Hunde | 360 Euro im Jahr |
Kampfhund | 600 Euro im Jahr |
2. Kampfhund oder jeder weitere Kampfhund | 1200 Euro im Jahr |
Anmerkung Hundesteuer: Die Stadt Bad Friedrichshall erkennt steuerrechtlich den sogenannten Wesenstest an. Wenn der Wesenstest bescheinigt, dass der Kampfhund keine gesteigerte Aggressivität aufweist, wird für diesen Hund der "normale" Steuersatz ab dem Beginn des Veranlagungszeitraumes wirksam, in dem der Wesenstest vorgelegt wird. |
Vergnügungssteuer / je Gerät und Monat |
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Gastronomie | Geldspielgeräte Unterhaltungsgeräte
| 23 % der elektronisch gezählten Bruttokasse 40 Euro |
Spielhalle | Geldspielgeräte Unterhaltungsgeräte
Gewaltspiele
| 23 % der elektronisch gezählten Bruttokasse 120 Euro 40 % der elektronisch gezählten Bruttokasse
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Wettbürosteuer je Monat 2,5 % der für den Abschluss der Wetten aufgewendeten Gesamtbeträge.
Abwasserbeitrag / Teilbetrag je m² Nutzungsfläche |
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1. Für den öffentlichen Abwasserkanal | 4,76 Euro |
2. Für den mechanischen und biologischen Teil des Klärwerks | 1,31 Euro |
Wasserversorgungsbeitrag je m² Nutzungsfläche | 2,70 Euro zzgl. 7% MWSt |
Alle Angaben ohne Gewähr