| 1. Hund | 144 Euro im Jahr |
| 2. Hund und jeder weitere Hund | 288 Euro im Jahr |
| Wachhund (Voraussetzungen in der Satzung) | 72 Euro im Jahr |
| Zwingersteuer | 432 Euro im Jahr |
| Erster Kampfhund / gefährl. Hund | 720 Euro im Jahr |
| Jeder weitere Kampfhund / gefährl. Hund | 1.440 Euro im Jahr |
Anmerkung Hundesteuer: Die Stadt Bad Friedrichshall erkennt steuerrechtlich den sogenannten Wesenstest an. Wenn der Wesenstest bescheinigt, dass der Kampfhund keine gesteigerte Aggressivität aufweist, wird für diesen Hund der "normale" Steuersatz ab dem Beginn des Veranlagungszeitraumes wirksam, in dem der Wesenstest vorgelegt wird. |