Stadt Bad-Friedrichshall

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Getrenntsammlung von Alttextilien in Deutschland seit 2025 Pflicht

Alttextilien müssen seit Januar getrennt von anderen Abfällen gesammelt werden, um sie wiederverwenden oder recyceln zu können.

In den Recyclinghöfen und an Containerstandorten stehen Altkleidercontainer der Abfallwirtschaft sowie an weiteren Standorten auch Container gemeinnütziger oder gewerblicher Sammler zur Verfügung. Für die Bürgerinnen und Bürger ändert sich durch die neue Regelung vorerst nichts.

Tragfähige, gut erhaltene Kleidung und Schuhe (paarweise), aber auch Bett- und Tischwäsche, können weiterhin über die Altkleidercontainer entsorgt werden.

Dabei kommt es auf Qualität und die sorgfältige Trennung von Alttextilien an. Stark beschädigte, verschmutzte oder kontaminierte Textilien sollen weiterhin über die Restmülltonne entsorgt werden. Aktuell sind die Recyclingkapazitäten ausgelastet und die Nachfrage nach Produkten wie Putzlappen oder Dämmstoffen ist gesättigt. Qualitätsbewusstsein ist also gefragt. In Deutschland werden sehr viele Alttextilien gesammelt, sodass es hierzulande keine Frage der Mengen sondern der guten Qualität ist, dass die Altkleider auch einen Absatzmarkt finden können.

Durch ein Zusammenspiel aller Beteiligten und mit der Weiterentwicklung innovativer Recyclingverfahren wird es gelingen, eine nachhaltige und funktionierende Textilkreislaufwirtschaft aufrecht zu erhalten und weiter auszubauen.

Umstellung in der Abfallwirtschaft des Landkreises beschlossen

Gebühren für 2025 sowie 2026 und 2027 beschlossen

Der Landkreis stellt zum 1. Januar 2026 sein Sammel- und Gebührensystem der Abfallwirtschaft um. Ab 2026 wird es beim Restmüll eine Jahresgebühr in Kombination mit einer leerungsabhängigen Gebühr und einem Ident-System geben.

In 2025 steigen die Jahresgebühren zwischen 1 und 5 Euro und die Restmüllmarken zwischen 2 und 12 Euro.

Die geänderte Sammel- und Gebührensystematik wirft sicherlich noch viele Fragen auf. Im Laufe der nächsten Monate werden wir weiter informieren.

2025:

▪️ bisheriges Entsorgungssystem

▪️ Gebührenerhöhung

Ab 2026:

▪️ neues Entsorgungssystem

▪️ Behälterverwaltung mit Ident-System und leerungsabhängigen Gebühren ▪️Einführung Gelbe Tonne

Infos, neue Gebührensätze 2025, Gebührenrechner 2026 und weiterführende Links finden Sie unter https://www.aw-landkreis-heilbronn.de/details/gebuehren-2025/.

Müllmarken-Verkaufsstelle

AGROA Raiffeisen eG 
Jagstfelder Str. 5
74177 Bad Friedrichshall
Tel. 07136 988 80
Fax 07136 988 830
Email mail(@)agroa.de
Homepage https://krz-eg.de/

Öffnungszeiten:
Mo.-Fr. 08.30 Uhr - 18.30 Uhr
Sa.       08.30 Uhr - 14.00 Uhr

Online-Shop des Landratsamtes:

Der Onlineshop ist unter www.muellmarken-landkreis-heilbronn.de erreichbar.

Müllgebühren 2025

Die Gebühren im Überblick

Jahresgebühren nach Anzahl der Personen pro Grundstück:

  • 1 Person: 44 € (bisher 43 €)
  • 2 Personen: 67 € (bisher 65 €)
  • 3 Personen: 82 € (bisher 79 €)
  • 4 Personen: 95 € (bisher 92 €)
  • 5 Personen: 115 € (bisher 111 €)
  • 6 Personen: 137 € (bisher 132 €)
  • 7 Personen: 159 € (bisher 154 €)
  • 8 Personen: 181 € (bisher 176 €)
  • Jede weitere Person: 22,50 € (bisher 22 €)

Gebühren für Restmüllmarken:

  • 40 l-Restmüllmarke: 38 € (bisher 36 €)
  • 60 l-Restmüllmarke: 57 € (bisher 54 €)
  • 80 l-Restmüllmarke: 76 € (bisher 72 €)
  • 120 l-Restmüllmarke: 114 € (bisher 108 €)
  • 240 l-Restmüllmarke: 228 € (bisher 216 €)

Gebühren für Banderolen (Restmüll): 

  • 40 l-Banderole: 2,20 € (bisher 2,10 €)
  • 60 l-Banderole: 3,30 € (bisher 3,15 €)
  • 80 l-Banderole: 4,40 € (bisher 4,20 €)
  • 120 l-Banderole: 6,60 € (bisher 6,30 €)
  • 240 l-Banderole: 13,20 € (bisher 12,60 €) 

Gebühren für Abfallsack: 

  • 50 l-Abfallsack: 5,70 € (bisher 5,40 €)

Gebühren für Biotonnen: 

  • 60 l-Bioabfallmarke: 18 € (unverändert)
  • 80 l-Bioabfallmarke: 24 € (unverändert)
  • 120 l-Bioabfallmarke: 36 € (unverändert)
  • 240 l-Bioabfallmarke: 72 € (unverändert)

Sack für Gartenabfälle: 

  • 60 l-Sack für Gartenabfälle: 1,50 € (unverändert)

Gebühren für 1,1-Kubikmeter-Container:

  • 1,1-Kubikmeter-Container: 2.400 € (bisher 2.300 €)

Jahresgebühren für Betriebe nach Größe des Behälters:

  • 40 bis 60 Liter: 48 € (bisher 47 €)
  • 80 Liter: 64 € (bisher 62 €)
  • 120 Liter: 96 € (bisher 94 €)
  • 240 Liter: 192 € (bisher 188 €)

Selbstanlieferung Entsorgungszentren/bei TPLUS:

  • Hausmüll, Sperrmüll, hausmüllähnlichen Abfälle: 32 € pro 100 kg (unverändert)
  • Holz der Kategorie A I bis A III: 14 € pro 100 kg (vorher 12 €)
  • Holz der Kategorie A IV: 28 € pro 100 kg (vorher 26 €)
  • Pauschale Gebühren für die Anlieferung im Pkw: 17 € (unverändert)
  • Pauschale für Anlieferungen „über den Kofferraum hinaus“: 34 € (unverändert)

Online-Abfallkalender

Sperrmüll

Der Abfallkalender, der Ihnen in Papierform vorliegt, enthält auch eine Sperrmüllkarte. Sperrmüll, Altmetall und Elektroschrott werden auf Abruf einmal im Jahr kostenlos abgeholt. Sperrmüll kann auch online zur Abholung angemeldet werden:

www.landkreis-heilbronn.de/sperrmuell-online

 

Recyclinghöfe

Recyclinghof Bad Friedrichshall-Jagstfeld
Saline 3

Dienstag 16.00 bis 19.00 Uhr
Freitag 14.00 bis 17.00 Uhr
Samstag 09.00 bis 13.00 Uhr

Recyclinghof Bad Friedrichshall-Kochendorf
zw. Kochendorf und Plattenwald

Mittwoch 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag 14.00 bis 17.00 Uhr
Samstag 09.00 bis 13.00 Uhr

 

Häckselplatz Bad Friedrichshall

Standort: Bad Friedrichshall-Untergriesheim, beim Bahnhof

Öffnungszeiten:

Freitag 15.00 bis 17.00 Uhr
Samstag 09.00 bis 14.00 Uhr

 

Entsorgungszentren/ Müllannahmestellen

Öffnungszeiten Entsorgungszentrum Eberstadt

Mo. – Fr. 7:45 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:30 Uhr,

Sa. 8:00 bis 13:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr

Öffnungszeiten Entsorgungszentrum Schwaigern-Stetten

Mo. geschlossen

Di. – Fr. 7:45 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:30 Uhr,

Sa. 8:00 bis 12:30 Uhr.

Öffnungszeiten Entsorgungszentren Eberstadt und Schwaigern-Stetten ab Januar 2024

Di - Fr. 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:15 Uhr

Sa. 8:00 bis 13:15 Uhr 

Montags sind die Entsorgungszentren geschlossen. 

Öffnungszeiten Recyclinghof Neckarsulm

Di. 16:30 bis 19:00 Uhr,

Fr. 14:00 bis 17:00 Uhr,

Sa. 09:00 bis 13:00 Uhr.

Vollständig ausgehärtete Dispersionsfarbreste dürfen bedenkenlos in die graue Restmülltonne.

 

App für Müllabfuhrtermine

Für alle 46 Städte und Gemeinden im Landkreis Heilbronn stehen die Abfuhrtermine für den Bioabfall, die Papiertonne, den Restmüll und für die mobile Schadstoffsammlung als App für iPhone, iPad und iPod touch sowie für Android-Geräte zur Verfügung.

Die App bietet außerdem Informationen über die nächstgelegenen Recyclinghöfe mit den jeweiligen Öffnungszeiten sowie die Haltestellen des Schadstoffmobils.

Weitere Infos hier

Zuständiges Amt im Landratsamt

Abfallwirtschaftsbetrieb

07131 994-360
07131 994-196
Abfallwirtschaftsbetrieb(@)landratsamt-heilbronn.de

Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn

Weitere Informationen rund um die Abfallwirtschaft im Landkreis Heilbronn:

www.aw-landkreis-heilbronn.de 

Kontakt

Kontakt

Stadtverwaltung Bad Friedrichshall

Rathausplatz 1
74177 Bad Friedrichshall

Telefon: 07136 / 832-0
Telefax: 07136 / 832-100

E-Mail schreiben

Öffnungszeiten

Rathaus Bad Friedrichshall
Mo 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Di 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.30 Uhr
Mi nach Terminvereinbarung
Do 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Fr 8.30 - 12.00 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung
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