Dies ist ausschließlich für den Antragstellenden möglich. Antragstellender ist die Person, welche im letzten Schritt auf „Jetzt verbindlich einreichen“ klickt. Dies kann der Entwurfsverfasser oder der Bauherr sein. Es empfiehlt sich, im Vorfeld miteinander abzusprechen, wer die weitere Kommunikation übernimmt. Die Auswahl lässt sich im Nachhinein auch nicht mehr ändern.
Wenn der Entwurfsverfasser der Antragstellende ist, erhält er im weiteren Verlauf die gesamte Kommunikation und erhält am Ende auch alle Bescheide. Gegebenenfalls fordern wir eine entsprechende Vollmacht vom Bauherren für den Entwurfsverfasser nach.
Möchten Sie das Baurechtsamt ohne einen Antrag zu stellen erreichen, schreiben Sie uns gerne eine Mail an baurechtsamt(@)friedrichshall.de.