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Die digitale Baugenehmigung

Die untere Baurechtsbehörde Bad Friedrichshall (mit den Gemeinden Oedheim und Offenau) stellt auf digitale Bearbeitung um

Die digitale Baugenehmigung

Das gesamte Baugenehmigungsverfahren - von der Antragstellung bis zur Übermittlung der Genehmigung und des zugehörigen Gebührenbescheids - läuft digital ab.

Seit 1. Juli 2024 können Anträge ausschließlich digital über die Plattform "Virtuelles Bauamt" eingereicht werden. 

Hier gehts zum Virtuellen Bauamt

Für die Anmeldung und Einreichung Ihres Antrags auf der Plattform müssen Sie bzw. Ihr Planverfasser sich legitimieren. Wie dies funktioniert können Sie hier nachlesen.

Nach erfolgter Antragstellung können Sie weiterhin Unterlagen nachreichen oder Nachrichten an uns verfassen. Wie dies über das Virtuelle Bauamt funktioniert können Sie hier nachlesen.

 

Fragen und Antworten (FAQs)

Nachfolgend finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten

Wofür wird das Virtuelle Bauamt verwendet?

Auf dieser Plattform stellen Sie bzw. Ihr Entwurfsverfasser den Bauantrag. Die Plattform leitet Sie durch den Antragsprozess. Danach findet die Kommunikation und die Zustellung der Bescheide ebenfalls über das Virtuelle Bauamt statt.

Wer kann einen Antrag über das Virtuelle Bauamt stellen?

Grundsätzlich kann jeder einen Antrag über das Virtuelle Bauamt stellen. Wichtig ist nur, dass Sie sich vorher legitimieren. Bauherren benötigen dafür eine sogenannte Bund ID mit hohem oder substanziellem Vertrauensniveau. Entwurfsverfasser können sich mit ihrem Unternehmenskonto legitimieren. Eine Anleitung hierzu finden Sie hier.

Kann ich die BundID auch mit einem Benutzernamen und Kennwort erstellen?

Grundsätzlich ist es möglich, eine BundID nur mit einem Benutzernamen und Kennwort zu erstellen. Mit dieser Option erfüllen Sie jedoch nicht das erforderliche Vertrauensniveau für die Nutzung des Virtuellen Bauamts. Bitte machen Sie daher von dieser Option keinen Gebrauch. Nutzen Sie stattdessen das ELSTER-Zertifikat oder die Onlinefunktion Ihres Ausweises. Eine Anleitung und weitere Infos hierzu finden Sie hier.

Kann jeder über das Virtuelle Bauamt mit der Baurechtsbehörde kommunizieren?

Dies ist ausschließlich für den Antragstellenden möglich. Antragstellender ist die Person, welche im letzten Schritt auf „Jetzt verbindlich einreichen“ klickt. Dies kann der Entwurfsverfasser oder der Bauherr sein. Es empfiehlt sich, im Vorfeld miteinander abzusprechen, wer die weitere Kommunikation übernimmt. Die Auswahl lässt sich im Nachhinein auch nicht mehr ändern.

Wenn der Entwurfsverfasser der Antragstellende ist, erhält er im weiteren Verlauf die gesamte Kommunikation und erhält am Ende auch alle Bescheide. Gegebenenfalls fordern wir eine entsprechende Vollmacht vom Bauherren für den Entwurfsverfasser nach.

Möchten Sie das Baurechtsamt ohne einen Antrag zu stellen erreichen, schreiben Sie uns gerne eine Mail an baurechtsamt(@)friedrichshall.de.

Kann ich meine Unterlagen ausnahmsweise auch in Papierform einreichen?

Nein, dies ist für alle baurechtlichen Anträge seit 01.07.2024 nicht mehr möglich. Lediglich die Abgeschlossenheitsbescheinigung kann weiterhin in Papierform beantragt werden. Allerdings bevorzugen wir diesen Antrag ebenfalls in digitaler Form über das Virtuelle Bauamt.

Kann ich die Grundstücksteilung ebenfalls über das Virtuelle Bauamt anzeigen?

Nein, dies ist derzeit nicht möglich. Eine Grundstücksteilung können Sie per Mail an baurechtsamt(@)friedrichshall.de anzeigen.

Gibt es Programmschulungen für das Virtuelle Bauamt?

Es werden in regelmäßigen Abständen kostenlose Online-Schulungen für Entwurfsverfasser angeboten. Falls Sie daran Interesse haben, wenden Sie sich bitte an Frau Tanja Feil vom IFBau. Frau Feil ist von Dienstag bis Donnerstag unter Tel. 0711/2196-2334 oder Mail tanja.feil(@)ifbau.de zu erreichen.

Anleitungsvideo

Kontakt

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Stadtverwaltung Bad Friedrichshall

Rathausplatz 1
74177 Bad Friedrichshall

Telefon: 07136 / 832-0
Telefax: 07136 / 832-100

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Di 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.30 Uhr
Mi nach Terminvereinbarung
Do 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Fr 8.30 - 12.00 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung
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