Stadt Bad-Friedrichshall

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Aktuelle Nachrichten

Allgemeinverfügung Geflügelpest

Die Geflügelpest hat den Landkreis erreicht. Ab Mittwoch, 12. November 2025 gilt für alle Geflügelhaltungen eine Stallpflicht. Diese ist bis vorläufig 15. Januar 2026 angeordnet. 

Ziel ist es, Geflügelbestände vor dem aktuell kursierenden Vogelgrippevirus zu schützen. Die Maßnahme betrifft den gesamten Landkreis Heilbronn.

Weitere Infos finden Sie in der Allgemeinverfügung unter www.landkreis-heilbronn.de/amtliche-bekanntmachungen

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Rathausplatz 1
74177 Bad Friedrichshall

Telefon: 07136 / 832-0
Telefax: 07136 / 832-100

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Di 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.30 Uhr
Mi nach Terminvereinbarung
Do 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Fr 8.30 - 12.00 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung
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