Die Stadt Bad Friedrichshall hat zur Information des Gemeinderats und ihrer Einwohner gemäß § 105 Abs. 2 Gemeindeordnung einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts erstellt, an denen sie unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist.
Der Gemeinderat der Stadt Bad Friedrichshall wurde über den Beteiligungsbericht in der öffentlichen Sitzung vom 21. Oktober 2025 informiert und hat diesen zur Kenntnis genommen.
Der Beteiligungsbericht liegt in der Zeit vom 27. Oktober 2025 bis einschließlich 07. November 2025 für die Einwohner der Stadt im Rathaus zu den üblichen Öffnungszeiten in Zimmer 33 (3. OG) aus.