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Aktuelle Nachrichten

Das Landratsamt informiert:

Zum Schutz heimischer Wildtiere – insbesondere der nachtaktiven Igel – bittet die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises darum, Mähroboter in der Nacht nicht zu betreiben. Igel werden in der Dunkelheit von vielen Geräten zu spät erkannt und können schwer verletzt oder getötet werden. Gerade in den Setz- und Aufzuchtzeiten sowie während der Sommer-monate sind ruhige Rückzugsräume für die Tiere lebenswichtig.
 
Ein Verbot des nächtlichen Betriebs von Mährobotern wie in anderen Landkreisen gibt es im Landkreis Heilbronn bisher nicht. Hier setzt man auf Vernunft und Freiwilligkeit. Unabhängig davon gilt der Schutz wild lebender Tiere nach dem Bundesnaturschutzgesetz: Vermeidbare Beeinträchti-gungen, Beunruhigungen und Verletzungen sind zu unterlassen. Dies betrifft auch den Einsatz technischer Geräte zu Zeiten, in denen Tiere besonders gefährdet sind.
 
Das kann jeder Einzelne tun:

  • Mähroboter von den Abend- bis zu den Morgenstunden ausschalten.
  • Vor dem Mähen manuell kontrollieren, ob sich Wildtiere im Gras befinden.
  • Rückzugsraum im Garten (hohes Gras/Laubhaufen) bereithalten.
  • Mähroboter mit Sensoren verwenden, die Hindernisse frühzeitig erkennen.

 
So leisten wir gemeinsam einen wichtigen Beitrag zum Arten- und Tierschutz in unserem Landkreis. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
 
Weitere Informationen: Landratsamt Heilbronn, Untere Naturschutzbehörde, Telefon 07131 994 380, www.landkreis-heilbronn.de/natur-und-artenschutz.843.htm

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Fr 8.30 - 12.00 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung
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