Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bad Friedrichshall / Oedheim / Offenau
Stadt Bad Friedrichshall, Rathausplatz 1, 74177 Bad Friedrichshall
Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g
2. Änderung der 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Bad Friedrichshall / Oedheim / Offenau
zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen
in der Gemeinde Offenau
- Frühzeitige Unterrichtung -
Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Friedrichshall / Oedheim / Offenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.01.2026 den Einleitungsbeschluss zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Im Flächennutzungsplan ist die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinden in den Grundzügen dargestellt.
Die 2. Änderung der 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf eine derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche in der Gemeinde Offenau, ca. 600 Meter nordöstlich vom Ortszentrum gelegen. Zur Realisierung zweier Freiflächen-Photovoltaikanlagen soll das ca. 14,5 Hektar umfassende Plangebiet als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Photovoltaik dargestellt werden.
Maßgeblich für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bauleitplans. Folgender nicht maßstäblicher Übersichtsplan dient als Hinweis zur Orientierung:
Der Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und weiteren Anlagen kann vom 16.02. bis 20.03.2026 auf der Homepage der Stadt Bad Friedrichshall eingesehen werden www.friedrichshall.de, Rathaus-Online, Aktuelle Bauleitplanverfahren.
Ebenso werden in diesem Zeitraum die Unterlagen in Papierform zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt:
- im Rathaus der Stadt Bad Friedrichshall (Rathausplatz 1 – Foyer Erdgeschoss),
- im Rathaus der Gemeinde Oedheim (Ratsstraße 1, 74229 Oedheim) und
- im Rathaus der Gemeinde Offenau (Jagstfelder Straße 1, 74254 Offenau).
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen und Hinweise zur Änderung des Flächennutzungsplans vorgebracht werden, z.B.
- per E-Mail an bauleitplanung(@)friedrichshall.de,
- schriftlich an die Stadt Bad Friedrichshall, Fachbereich Planen und Bauen, Rathausplatz 1, 74177 Bad Friedrichshall,
- mündlich zur Niederschrift (nach telefonischer Anmeldung im Rathaus der Stadt Bad Friedrichshall, Zimmer 28, während der allgemeinen Sprechzeiten).
Hinweise:
- Es besteht die Möglichkeit zur Erörterung der Flächennutzungsplan-Änderung nach telefonischer Terminvereinbarung unter 07136 832 661.
- Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Beratung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
- Gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 UmwRG ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
- Zur Bearbeitung der abgegebenen Stellungnahmen werden neben den vorgebrachten Hinweisen und Informationen auch die angegebenen personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung und dem Landesdatenschutzgesetzes gespeichert. Ihre Betroffenenrechte entnehmen Sie der Datenschutzerklärung auf der Homepage der Stadt Bad Friedrichshall unter www.friedrichshall.de.
- Vorgebrachte Stellungnahmen werden dem Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft in anonymisierter Form zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Bad Friedrichshall, den 04.02.2026
gez.
Timo Frey
Bürgermeister