Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bad Friedrichshall / Oedheim / Offenau
Stadt Bad Friedrichshall, Rathausplatz 1, 74177 Bad Friedrichshall
Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g
1. Änderung der 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Bad Friedrichshall / Oedheim / Offenau
im Bereich des Bebauungsplans
„Weitblick mit Teiländerung Linkenbrunnen III“ in der Gemeinde Oedheim
- Einstellung ins Internet (Öffentliche Auslegung) -
Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Friedrichshall / Oedheim / Offenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.01.2026 dem Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt und die Einstellung ins Internet (Öffentliche Auslegung) gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Einholung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Im Flächennutzungsplan ist die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinden in den Grundzügen dargestellt.
Die 1. Änderung der 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Fläche „Weitblick“ in Oedheim. Zur Realisierung eines geplanten Einzelhandels- und Dienstleistungszentrums ist aufgrund der dort geplanten großflächigen Einzelhandelsfläche eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Ein Teil der bisher als Mischbaufläche dargestellten Fläche soll als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel“ dargestellt werden.
Die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind in der Anlage 1 aufgeführt.
Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und weiteren Anlagen kann vom 16.02. bis 20.03.2026 auf der Homepage der Stadt Bad Friedrichshall eingesehen werden unter www.friedrichshall.de, Rathaus-Online, Aktuelle Bauleitplanverfahren.
Ebenso werden in diesem Zeitraum die Unterlagen in Papierform zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt:
- im Rathaus der Stadt Bad Friedrichshall (Rathausplatz 1 – Foyer Erdgeschoss)
- im Rathaus der Gemeinde Oedheim (Ratsstraße 1, 74229 Oedheim) und
- im Rathaus der Gemeinde Offenau (Jagstfelder Straße 1, 74254 Offenau).
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen und Hinweise zur Änderung des Flächennutzungsplans vorgebracht werden, z.B.
- per E-Mail an bauleitplanung(@)friedrichshall.de,
- schriftlich an die Stadt Bad Friedrichshall, Fachbereich Planen und Bauen, Rathausplatz 1, 74177 Bad Friedrichshall,
- mündlich zur Niederschrift im Rathaus der Gemeinde Oedheim, bitte nach telefonischer Anmeldung unter 07136 278-0
Hinweise:
- Es besteht die Möglichkeit zur Erörterung dieser Flächennutzungsplanänderung mit der Gemeindeverwaltung Oedheim, bitte nach telefonischer Terminvereinbarung unter 07136 278-0
- Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Beratung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
- Gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 UmwRG ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
- Zur Bearbeitung der abgegebenen Stellungnahmen werden neben den vorgebrachten Hinwiesen und Informationen auch die angegebenen personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung und dem Landesdatenschutzgesetzes gespeichert. Ihre Betroffenenrechte entnehmen Sie der Datenschutzerklärung auf der Homepage der Stadt Bad Friedrichshall unter www.friedrichshall.de .
- Vorgebrachte Stellungnahmen werden dem Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft in anonymisierter Form zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Bad Friedrichshall, den 04.02.2026
gez.
Timo Frey
Bürgermeister
Anlage 1
Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen
Zur 1. Änderung der 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der vVG Bad Friedrichshall /Oedheim / Offenau sind umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen zu folgenden Schutzgütern verfügbar:
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Art der Informationen/
Urheber
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Inhalt |
Schutzgut |
| Umweltbericht vom 24.10.2025 (Wagner + Simon Ingenieure GmbH) |
- Ziele des Umweltschutzes
- Auswirkungen der geplanten Vorhaben auf das Klima und der Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels
- Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen.
- Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung und bei Durchführung der Planung.
- Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung und zum Ausgleich.
- Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern.
- Nutzung erneuerbarer Energien sowie der sparsame und effiziente Umgang mit Energie.
- In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten.
- Erhebliche nachteilige Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind.
- Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt.
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Schutzgut Boden Schutzgut Wasser Schutzgut Luft und Klima Schutzgut Tiere und Pflanzen Wirkungsgefüge zwischen biotischen und abiotischen Faktoren Schutzgut Landschaft Biologische Vielfalt Schutzgut Mensch, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern |
| Stellungnahme Landratsamt Heilbronn vom 07.08.2025 |
- Hinweise zur Bewertung zum Natur- und Artenschutz, zu den Schutzgütern Landschaftsbild, Artenschutz und Biotopverbund, zum Streuobstschutz, zur Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen, zum Hochwasserschutz und Starkregenereignissen, zum Grundwasser, zu Altlasten und zum Bodenschutz und zur Entwässerung
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Schutzgut Boden Schutzgut Wasser Schutzgut Luft und Klima Schutzgut Tiere und Pflanzen Schutzgut Landschaft Biologische Vielfalt Schutzgut Mensch, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt |
| Stellungnahme Regierungspräsidium Stuttgart, vom 28.08.2025 |
- Hinweise zu Starkregenereignissen, zum Bundesraumordnungsplan für Hochwasser und zur archäologischen Denkmalpflege
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Schutzgut Wasser Schutzgut Mensch, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter |
| Stellungnahme Regierungspräsidium Freiburg, vom 28.08.2025 |
- Hinweise zu geologischen und bodenkundlichen Grundlagen (Geologie, Geochemie, Bodenkunde), zur angewandten Geologie (Ingenieurgeologie, Hydrogeologie, Geothermie, Rohstoffgeologie) und zum Bergbau
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Schutzgut Boden Schutzgut Wasser Schutzgut Mensch, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt |
Stellungnahme Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 16 – Polizeirecht, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, KMBD |
- Hinweise zur Kampfmittelverdachtsflächen
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Schutzgut Mensch, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt |