Stadt Bad-Friedrichshall

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Aktuelle Nachrichten

Öffentliche Bekanntmachung

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bad Friedrichshall / Oedheim / Offenau

Stadt Bad Friedrichshall, Rathausplatz 1, 74177 Bad Friedrichshall

Ö f f e n t l i c h e   B e k a n n t m a c h u n g

1. Änderung der 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes

der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft

Bad Friedrichshall / Oedheim / Offenau

im Bereich des Bebauungsplans

„Weitblick mit Teiländerung Linkenbrunnen III“ in der Gemeinde Oedheim

- Einstellung ins Internet (Öffentliche Auslegung) -

Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Friedrichshall / Oedheim / Offenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.01.2026 dem Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt und die Einstellung ins Internet (Öffentliche Auslegung) gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Einholung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Im Flächennutzungsplan ist die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürf­nissen der Gemeinden in den Grundzügen dargestellt.

Die 1. Änderung der 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Fläche „Weitblick“ in Oedheim. Zur Realisierung eines geplanten Einzelhandels- und Dienstleistungszentrums ist aufgrund der dort geplanten großflächigen Einzelhandelsfläche eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Ein Teil der bisher als Mischbaufläche dargestellten Fläche soll als Sonderbaufläche mit der Zweck­bestimmung „Großflächiger Einzelhandel“ dargestellt werden.

Die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind in der Anlage 1 aufgeführt.

 
Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und weiteren Anlagen kann vom 16.02. bis 20.03.2026 auf der Homepage der Stadt Bad Friedrichshall eingesehen werden unter www.friedrichshall.de, Rathaus-Online, Aktuelle Bauleitplanverfahren.

Ebenso werden in diesem Zeitraum die Unterlagen in Papierform zu den üblichen Öffnungs­zeiten öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt:

  • im Rathaus der Stadt Bad Frie­drichs­hall (Rathausplatz 1 – Foyer Erdgeschoss)
  • im Rathaus der Gemeinde Oedheim (Ratsstraße 1, 74229 Oedheim) und
  • im Rathaus der Gemeinde Offenau (Jagstfelder Straße 1, 74254 Offenau).

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen und Hinweise zur Änderung des Flächennutzungsplans vorge­bracht werden, z.B.

  • per E-Mail an bauleitplanung(@)friedrichshall.de,
  • schriftlich an die Stadt Bad Friedrichshall, Fachbereich Planen und Bauen, Rathausplatz 1, 74177 Bad Friedrichshall,
  • mündlich zur Niederschrift im Rathaus der Gemeinde Oedheim, bitte nach telefonischer Anmeldung unter 07136 278-0

Hinweise:

  • Es besteht die Möglichkeit zur Erörterung dieser Flächennutzungsplanänderung mit der Gemeindeverwaltung Oedheim, bitte nach telefonischer Terminvereinbarung unter 07136 278-0
  • Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Beratung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
  • Gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 UmwRG ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
  • Zur Bearbeitung der abgegebenen Stellungnahmen werden neben den vorgebrachten Hin­wie­sen und Infor­mationen auch die angegebenen personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung und dem Landes­daten­schutz­gesetzes gespeichert. Ihre Betroffe­nen­rechte entnehmen Sie der Datenschutz­erklä­rung auf der Homepage der Stadt Bad Friedrichshall unter www.friedrichshall.de .
  • Vorgebrachte Stellungnahmen werden dem Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft in anonymisierter Form zur Entschei­dungs­findung vorgelegt.

Bad Friedrichshall, den 04.02.2026

gez.

Timo Frey
Bürgermeister

Anlage 1

Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen

Zur 1. Änderung der 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der vVG Bad Friedrichshall /Oedheim / Offenau sind umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen zu folgenden Schutzgütern verfügbar:

 

Art der Informationen/

Urheber

Inhalt Schutzgut
Umweltbericht vom 24.10.2025 (Wagner + Simon Ingenieure GmbH)
  • Ziele des Umweltschutzes
  • Auswirkungen der geplanten Vorhaben auf das Klima und der Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels
  • Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen.
  • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung und bei Durchführung der Planung.
  • Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung und zum Ausgleich.
  • Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern.
  • Nutzung erneuerbarer Energien sowie der sparsame und effiziente Umgang mit Energie.
  • In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten.
  • Erhebliche nachteilige Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind.
  • Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt.
Schutzgut Boden
Schutzgut Wasser
Schutzgut Luft und Klima
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Wirkungsgefüge zwischen biotischen und abiotischen Faktoren
Schutzgut Landschaft
Biologische Vielfalt
Schutzgut Mensch, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Stellungnahme Landratsamt Heilbronn vom 07.08.2025
  • Hinweise zur Bewertung zum Natur- und Artenschutz, zu den Schutzgütern Landschaftsbild, Artenschutz und Biotopverbund, zum Streuobstschutz, zur Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen, zum Hochwasserschutz und Starkregenereignissen, zum Grundwasser, zu Altlasten und zum Bodenschutz und zur Entwässerung
Schutzgut Boden
Schutzgut Wasser
Schutzgut Luft und Klima
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Schutzgut Landschaft
Biologische Vielfalt
Schutzgut Mensch, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt
Stellungnahme Regierungspräsidium Stuttgart, vom 28.08.2025
  • Hinweise zu Starkregenereignissen, zum Bundesraumordnungsplan für Hochwasser und zur archäologischen Denkmalpflege
Schutzgut Wasser
Schutzgut Mensch, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Stellungnahme Regierungspräsidium Freiburg, vom 28.08.2025
  • Hinweise zu geologischen und bodenkundlichen Grundlagen (Geologie, Geochemie, Bodenkunde), zur angewandten Geologie (Ingenieurgeologie, Hydrogeologie, Geothermie, Rohstoffgeologie) und zum Bergbau
Schutzgut Boden
Schutzgut Wasser
Schutzgut Mensch, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt
Stellungnahme
Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 16 – Polizeirecht, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, KMBD
  • Hinweise zur Kampfmittelverdachtsflächen
Schutzgut Mensch, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt

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Telefon: 07136 / 832-0
Telefax: 07136 / 832-100

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Mo 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Di 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.30 Uhr
Mi nach Terminvereinbarung
Do 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Fr 8.30 - 12.00 Uhr
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