Illegale Müllentsorgungen in Bad Friedrichshall – eine wachsende Herausforderung
Funde und Meldungen über illegale Müllablagerungen in Deutschland und insbesondere in Bad Friedrichshall nehmen zu. Die Problematik des „wilden Mülls“ stellt eine ernsthafte Bedrohung für die Umwelt, die Gesundheit und die Lebensqualität in der Region dar.
Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz gelten alle Stoffe oder Gegenstände, deren sich der Besitzer entledigt, entledigen will oder muss, als Abfall. Dazu zählen nicht nur Haushaltsabfälle, sondern auch Bauabfälle, Autowracks, Gartenabfälle, Sperrmüll und andere Materialien, die häufig unerlaubt in der Natur und auf öffentlichen Flächen abgelagert werden.
Das „Entledigen“ von Abfällen außerhalb zugelassener Anlagen ist grundsätzlich verboten. Besonders im Außenbereich – also in Wäldern, auf Feldern, an Gewässern oder in öffentlichen Grünanlagen – sind solche Ablagerungen untersagt. Sie schädigen die Tier- und Pflanzenwelt, verunstalten das Landschaftsbild und können Gefahren für die öffentliche Sicherheit darstellen. Besonders problematisch sind größere Mengen an Sperrmüll, Bauschutt oder gefährlichen Abfällen wie etwa Asbest.
Im vergangenen Jahr und auch wieder im laufenden Jahr wurden mehrfach in Bad Friedrichshall Altreifen in Feld und Flur entsorgt. So wurden sowohl durch die Stadt Bad Friedrichshall als auch durch aufmerksame Bürger Altreifen auf den Gemarkungen Hagenbach, Jagstfeld, Duttenberg und Untergriesheim entdeckt.
Aufgrund der Anzahl der jeweils entsorgten Reifen sowie der Häufigkeit ist davon auszugehen, dass die Altreifen aus einem gewerblichen Umfeld stammen.
Die Mitarbeiter des Baubetriebshofes der Stadt Bad Friedrichshall sind über das Jahr gesehen sehr oft damit beschäftigt, den Müll zu entsorgen und anschließend zu den Annahmestellen zu transportieren. Derartige, illegale Müllentsorgungen in Wäldern und an Gewässern stellen eine ernste Bedrohung für unsere Umwelt sowie einen Verstoß gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz und gegebenenfalls auch gegen das Bundesnaturschutzgesetz dar. Je nach Schwere des Verstoßes können Bußgelder von mehreren hundert bis zu mehreren tausend Euro verhängt werden. In besonders schweren Fällen kann das illegale Entsorgen auch strafrechtlich verfolgt werden. Hier drohen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Zudem können die Verursacher zur Kostentragung herangezogen werden.
Kann ein Verursacher ermittelt werden, ist dieser verpflichtet, die Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen. Andernfalls müssen Landkreise und Städte mit erheblichem personellem und finanziellem Aufwand für die Entsorgung aufkommen.
Die Stadt Bad Friedrichshall bittet die Bevölkerung daher um Mithilfe. Zeugen, die zu diesen Ablagerungen Beobachtungen im Raum Bad Friedrichshall (Hagenbach, Jagstfeld, Duttenberg und Untergriesheim) gemacht haben und sachdienliche Hinweise liefern können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 07136 / 832-332 oder per E-Mail an ordnungsamt@friedrichshall.de zu wenden.