Die Winterdienstfahrzeuge sind aufgrund ihres Schneepflugs nicht mit sonstigen Fahrzeugen zu vergleichen. Mit herabgelassenem Schneepflug ist eine freie Durchfahrtsbreite von mindestens 3,50 m notwendig, da das eingesetzte Schneeschild eine Breite von 3 m hat. An vielen Stellen innerhalb der Stadt wird der Winterdienst erheblich behindert oder gar unmöglich gemacht, weil parkende Fahrzeuge die Durchfahrt versperren. Es wird deshalb dringend gebeten, gerade an schmalen Straßen, unübersichtlichen engen Kurven und vor allem auf schmalen Straßenabschnitten, bei Schnee- bzw. Eisglätte - auch im eigenen Interesse - nicht zu parken. Bitte stellen Sie Ihre Fahrzeuge in die Garagen oder auf die dafür vorgesehenen Stellplätze, damit die Räumfahrzeuge nicht behindert werden.
Hinweis:
Nach der Straßenverkehrsordnung besteht bei einer verbleibenden Fahrbahnbreite von 3,05 m oder weniger ohnehin ein gesetzliches Halt- und Parkverbot.
In diesem Zusammenhang noch eine Bitte:
Kontrollieren Sie den Zustand Ihrer Sträucher und Hecken. Sie ragen im Winter häufig in den Straßenraum und behindern die Durchfahrt der Winterdienstfahrzeuge, besonders wenn Schnee auf ihnen lastet.