Die Stadt Bad Friedrichshall hat ein Einzelhandels- und ein Vergnügungsstättenkonzept als städtebauliche Entwicklungskonzepte nach § 1 (11) BauGB beschlossen.
Das Einzelhandelskonzept dient dazu, Einzelhandelsvorhaben abzuwägen, die negative Auswirkungen auf die städtebauliche Situation in der Innenstadt und auf die zugewiesene zentralörtliche Funktion der Stadt im regionalen Kontext haben könnten. Gleichzeitig sollen auch die Möglichkeiten zur Stärkung der zentralen Einzelhandelsbereiche aufgezeigt werden.
Das Vergnügungsstättenkonzept dient zu räumlichen Steuerung von Vergnügungsstätten innerhalb der Gesamtstadt Bad Friedrichshall. Dabei sollen Konflikte mit empfindlichen Nutzungen wie Kindergärten und Schule vermieden werden, gleichzeitig soll die angestrebte Entwicklung einer aktiven und lebendigen Innenstadt entlang der Friedrichshaller Straße nicht durch mögliche negative städtebauliche Effekte behindert werden.
Gutachten für ein Einzelhandels- und Vergnügungsstättenkonzept