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Aktuelle Nachrichten

Planfeststellungsverfahren

Bekanntmachung

Bekanntmachung des Erörterungstermins gemäß § 73 Abs. 6 Landesverwaltungsverfahrensgesetz im abfallrechtlichen Planfeststellungsverfahren zur Fortführung der Abfallbeseitigung unter Tage und zum Neubau einer Untertagedeponie im Steinsalzbergwerk Heilbronn der Südwestdeutsche Salzwerke AG

Auf Veranlassung des Regierungspräsidiums Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, wird Folgendes bekannt gegeben:

Das Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, wird die gegen das Vorhaben fristgerecht erhobenen Einwendungen, die zum Vorhaben abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen im Sinne des § 73 Abs. 4 Satz 5 Landesverwaltungsverfahrensgesetz sowie die Stellungnahmen der Behörden mit der Vorhabenträgerin, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben am

Mittwoch, den 29.07.2026, um 10.00 Uhr (Einlass ab 9.30 Uhr)

im Bürgerhaus Böckingen (Kleiner Saal), Kirchsteige 5, 74080 Heilbronn

in einer mündlichen Verhandlung erörtern.

Hinweise zur Erörterung:

  1. Die Erörterungsverhandlung ist nicht öffentlich. Es ist aber zulässig und vorgesehen öffentlich zu verhandeln, soweit keiner der Beteiligten widerspricht.
  2. Die Einwendungsfrist zum Vorhaben endet am 17.07.2026. Alle danach eingegangenen Einwendungen sind, soweit sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, verspätet und können im Zulassungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden. Erörtert werden ausschließlich die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 LVwVfG sowie die Stellungnahmen der Behörden zum Vorhaben.
  3. Ein Beteiligter kann verlangen, dass mit ihm in Abwesenheit anderer Beteiligter verhandelt wird, soweit er ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung seiner persönlichen oder sachlichen Verhältnisse oder an der Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen glaubhaft macht.
  4. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden. Die schriftlich und rechtzeitig erhobenen Einwendungen behalten auch bei Ausbleiben eines Beteiligten ihre Gültigkeit.
  5. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.
  6. Mit dem Abschluss des Erörterungstermins ist das Anhörungsverfahren beendet.
  7. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
  8. Die Planunterlagen zum Vorhaben können auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Freiburg unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/service/bekanntmachungen/ unter „Bergrechtliche Verfahren“ sowie auf dem UVP-Portal der Länder unter https://www.uvp-verbund.de/bw eingesehen werden.
  9. Informationen zum Datenschutz finden Sie auf unserer Internetseite unter www.rp-freiburg.de/datenschutz-planfeststellung. Auf Wunsch werden diese Informationen in Papierform versandt. 

Stadt Bad Friedrichshall, den 16.07.2026
gez. Timo Frey, Bürgermeister
 

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