Der Gemeinderat der Stadt Bad Friedrichshall hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.07.2025 dem Entwurf des Bebauungsplans der Innenentwicklung „26/15 Krautgartenweg – West“ zugestimmt und die öffentliche Auslegung des Plans nach § 3 (2) BauGB (Baugesetzbuch) beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird begrenzt
- im Nordwesten von der Bebauung entlang der Hauptstraße (49 – 63), der Heilbronner Straße und der Hölderlinstraße,
- im Nordosten von der Bebauung entlang des Krautgartenwegs (10 - 14),
- im Osten von der Langen Straße und
- im Süden von der Bebauung entlang der Hölderlinstraße (5 – 11) und der Langen Straße (6).
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die planungsrechtliche Voraussetzung zur Nutzung zusätzlicher Baulandpotenziale in den rückwärtigen Grundstücksbereichen des Krautgartenwegs geschaffen werden.
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß §13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit den textlichen Festsetzungen, der Begründung und den Umweltuntersuchungen kann auf der Homepage der Stadt Bad Friedrichshall eingesehen werden:
vom 08.09. bis 10.10.2025
unter
- www.friedrichshall.de - Rathaus-Online - Aktuelle Bauleitplanverfahren.
Ebenso werden in diesem Zeitraum die Unterlagen im Rathaus der Stadt Bad Friedrichshall (Rathausplatz 1 – Foyer Erdgeschoss) in Papierform zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.
Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor:
- Betrachtung der Umweltbelange vom 08.02.2024
- Fachbeitrag Artenschutz (Wagner & Simon vom 08.02.2024
- Verkehrs- und Schalluntersuchung (IB Zimmermann vom 27.05.2025)
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen und Hinweise zur Aufstellung des Bebauungsplans vorgebracht werden, z.B.
- per E-Mail an bauleitplanung(@)friedrichshall.de ,
- schriftlich an die Stadt Bad Friedrichshall, Fachbereich III, Rathausplatz 1, 74177 Bad Friedrichshall,
- mündlich zur Niederschrift (nach telefonischer Anmeldung im Rathaus der Stadt Bad Friedrichshall, Zimmer 28, während der allgemeinen Sprechzeiten).
Hinweise:
- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
- Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
- Zur Bearbeitung der abgegebenen Stellungnahmen werden neben den vorgebrachten Hinweisen und Informationen auch die angegebenen personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Landesdatenschutzgesetzes gespeichert. Ihre Betroffenenrechte entnehmen Sie der Datenschutzerklärung auf der Homepage der Stadt Bad Friedrichshall unter www.friedrichshall.de.
- Vorgebrachte Stellungnahmen werden dem Gemeinderat der Stadt Bad Friedrichshall in anonymisierter Form zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Bad Friedrichshall, den 01.09.2025
gez.
Timo Frey, Bürgermeister