Stadt Bad-Friedrichshall

Seitenbereiche

  • wechselbild
  • wechselbild
  • wechselbild
  • wechselbild
  • wechselbild
  • wechselbild
  • wechselbild
  • wechselbild

Seiteninhalt

Jahresabschluss 2021

Klicken Sie auf das Bild, um den Jahresabschluss 2021 zu lesen. 

Gemäß § 95 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg ist zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen. Dieser hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten. Er hat die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen. 

Gemäß § 54 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) sind im Rechenschaftsbericht der Verlauf der Haushaltswirtschaft und die wirtschaftliche Lage der Gemeinde unter dem Gesichtspunkt der stetigen Aufgabenerfüllung so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Dabei sind die wichtigsten Ergebnisse des Jahresabschlusses und erhebliche Abweichungen der Jahresergebnisse von den Haushaltsansätzen zu erläutern und eine Bewertung der Abschlussrechnungen vorzunehmen. 

Kontakt

Kontakt

Stadtverwaltung Bad Friedrichshall

Rathausplatz 1
74177 Bad Friedrichshall

Telefon: 07136 / 832-0
Telefax: 07136 / 832-100

E-Mail schreiben

Öffnungszeiten

Rathaus Bad Friedrichshall
Mo 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Di 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.30 Uhr
Mi nach Terminvereinbarung
Do 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Fr 8.30 - 12.00 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung
Schriftgröße