Stadt Bad-Friedrichshall

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Aktuelle Nachrichten

SuedLink

Ankündigung von Baugrunduntersuchungen, Kampfmitteluntersuchungen und weiteren bauvorbereitenden Maßnahmen in der Stadt Bad Friedrichshall

Für die Anbindung des Bergwerks in Bad Friedrichshall-Kochendorf an SuedLink haben neue geologische Erkenntnisse eine Anpassung der bisherigen Planung erforderlich gemacht. Nach sorgfältiger Prüfung haben wir gemeinsam mit der Südwestdeutschen Salzwerke AG (SWS AG) entschieden, den ursprünglich geplanten Schachtstandort Kochendorf nicht weiterzuverfolgen und stattdessen eine alternative technische Lösung umzusetzen.

Statt des ursprünglich geplanten Schachts sollen künftig Vertikalbohrungen auf dem Gelände der SWS AG in Kochendorf die Verbindung zum Bergwerk herstellen. Dafür ist zusätzlich eine angepasste oberirdische Erdkabeltrasse erforderlich. Die untertägige Querung des Raums Heilbronn bleibt dabei unverändert bestehen. Angepasst werden die Anbindung an das Bergwerk und die oberirdische Trassenführung im Bereich Bad Friedrichshall.

Im Rahmen dieser Umplanung sind in einigen Bereichen Untersuchungen zu Boden und Baugrund erforderlich.

Informationen zu den Baugrunduntersuchungen

Für die Baugrunduntersuchungen werden mit einem Bohrgerät (Bohrungen mit einem Durchmesser von bis zu 320 mm) Bodenproben von ca. 1 Meter Länge in 2 bis 70 Metern Tiefe entnommen. Die Bohrungen werden an möglichst gut zugänglichen Stellen mit geringstmöglicher Störung der Flächennutzung erfolgen. Nach Abschluss der Bohrarbeiten werden die Bohrlöcher wieder fachgerecht verfüllt. Zeitlich parallel und in unmittelbarer Nähe zu den Kernbohrungen werden Drucksondierungen durchgeführt. Hierbei wird ein Messkopf an einem Gestänge (Durchmesser ca. 3,5 cm) bis zu 20 Meter in den Boden eingebracht.?

Bei Verdacht auf Kampfmittel ist eine Kampfmitteluntersuchung notwendig (Festlegung erfolgt durch den verantwortlichen Feuerwerker nach §?20 SprengG). Für die Ausführung der Bohrungen sind pro Untersuchungsstelle ein bis zwei Tage Dauer zu erwarten. Pro Untersuchungsstelle sind mehrere Kernbohrungen (DIN EN ISO 22475-1) und Drucksondierungen (DIN EN ISO 22476-1 oder 22476-2) möglich. Für den An- und Abtransport aller für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Geräte, Fahrzeuge, Werkzeuge und Materialien müssen öffentliche und private Straßen und Wege sowie ggf. temporäre Abstellflächen in Anspruch genommen werden. Bei den Baugrunduntersuchungen sind die oben beschriebenen Geräte im Einsatz, des Weiteren werden Mitarbeitende der ausführenden Firmen per Pkw/Quad/Rad/Fuß unterwegs sein.

Für die Zuwegung zu den einzelnen Baugrund-Aufschlüssen werden außerhalb von befestigten Wegen Lastverteilerplatten und ggf. Schotteranschüttungen mit Geotextilunterlage ausgelegt bzw. eingebaut, welche nach Fertigstellung des jeweiligen Aufschlusses wieder rückgebaut werden. Auf einzelnen Flurstücken werden Schürfgruben mit bis zu 2 Meter Tiefe zur Entnahme von Bodenproben ausgehoben und im Anschluss wieder fachgerecht verfüllt. Vor Ort werden Straßen, Zuwegungen, Flächen und Bauwerke zur Feststellung des Ist-Zustandes dokumentiert.

Kampfmitteluntersuchungen

Im Rahmen der Kampfmitteluntersuchungen werden die Verdachtsflächen in einem ersten Arbeitsschritt mit Hilfe geophysikalischer Messgeräte von der Oberfläche aus untersucht. Ein Eingriff in den Untergrund erfolgt bei diesen Sondierungen nicht. Ziel ist es, im Erdreich vorhandene metallische (insbesondere ferromagnetische) Objekte aufzuspüren und auf Grundlage der Messergebnisse ggfs. Planungsschritte zur Identifikation und Beseitigung zu empfehlen. Für die Kampfmittelsondierungen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fahrzeuggestützt (Quad) unterwegs. Es ist daher erforderlich, die betroffenen Flächen zu betreten und zu befahren.

Durch die Kampfmittelsondierungen ermittelte Verdachtspunkte werden bei Bedarf in einem zweiten Arbeitsschritt von einem zugelassenen Fachunternehmen (§ 7 SprengG) überprüft. Dafür werden punktuelle Bodeneingriffe im Bereich der Verdachtspunkte erforderlich, die in der Regel mit einem Bagger durchgeführt werden.

In Einzelfällen kann es erforderlich sein, Tiefensondierungen durchzuführen, um auch für tiefere Untergrundbereiche (> 3 m) eine kampfmitteltechnische Beurteilung vorzunehmen. Dafür werden in den betroffenen Bereichen in der benötigten Tiefe systematisch Bohrungen mit Hilfe eines Baggers durchgeführt. Mit speziellen Bohrlochsonden können dann auch Störkörper in größerer Tiefe festgestellt werden. Die Überprüfung erfolgt wiederum durch maschinelles Nachgraben. Werden im Rahmen der Durchführung der Maßnahmen Kampfmittel aufgefunden, obliegt die Beseitigung dieser dem Kampfmittelräumdienst des jeweiligen Bundeslandes.

Bodenkunde

Zur Erkundung des Bodenaufbaus und zur Entnahme von Bodenproben werden fachspezifische Untersuchungen mittels kleinkalibriger Kleinrammbohrungen durchgeführt (Bohrdurchmesser <?10 cm). Diese bodenkundlichen Baugrunduntersuchungen werden ergänzend zu den geologisch-geotechnischen Baugrunduntersuchungen durchgeführt, und je nach angetroffenen Bodenverhältnissen ca. 2 bis 3 m tief abgeteuft und das gewonnene Bohrgut bodenkundlich dokumentiert.

Die Kleinrammbohrungen werden an möglichst gut zugänglichen Stellen mit geringstmöglicher Störung der Flächennutzung erfolgen. Je nach Geländeverhältnissen wird der Bohrpunkt entweder mittels Kombi-Pkw bzw. Kleinlieferwagen angefahren oder zu Fuß erreicht. Nach Abschluss der Bohrarbeiten werden die Bohrlöcher fachgerecht verfüllt.

Drohnengestützte geomagnetische Prospektion zur Erkundung archäologischer Fundstellen

Zur Erkundung und Sachstandsermittlung archäologischer Fundstellen wird eine drohnengestützte geomagnetische Prospektion durchgeführt. Mit Hilfe einer Drohne werden geomagnetische Messungen durchgeführt, die magnetische Anomalien im Boden erkennen lassen. Bei diesen Anomalien handelt es sich überwiegend um Metall oder metallhaltige Gegenstände oder um Bodeneingriffe, die in der Vergangenheit durchgeführt wurden.
Die Drohne fliegt dabei in einer Höhe von 0,8 m oder weniger in systematischen Bahnen. Es werden nur Felder oder Wiesen prospektiert. Gebiete, in denen sich Hindernisse befinden, die höher als 0,8 m sind, oder asphaltierte Flächen, Straßen, Wege, Privatgrundstücke oder Gärten werden nicht prospektiert. Die Steuerung der Drohne erfolgt von Straßen, Wegen oder öffentlichen Plätzen aus. Es werden keine Bodeneingriffe durchgeführt. Es werden keine Film- oder Fotoaufnahmen gemacht.

Wasserwirtschaftliche Beweissicherung

Ziel der wasserwirtschaftlichen Beweissicherung ist die qualitative und quantitative Dokumentation des Grundwasservorkommens. Bei der Beweissicherung werden Wasserproben aus den zu überprüfenden Gebieten entnommen und analysiert. Es handelt sich hierbei um eine nichtinvasive Maßnahme.

Baubegleitungen

Die Baugrunduntersuchungen und Tiefensondierungen werden von ökologischen, bodenkundlichen sowie archäologischen Baubegleitungen überwacht. Diese sorgen für die Einhaltung der umweltgerechten, bodenkundlichen und archäologischen Standards und Auflagen mit dem Ziel, unnötige Eingriffe in Natur und Landschaft und in den Boden auszuschließen sowie Schäden an archäologischen Denkmälern und Objekten zu vermeiden.

Eventuelle Schäden

Sollte es trotz aller Vorsicht bei der Ausführung der Baugrunduntersuchungen, der Kampfmitteluntersuchungen und weiteren bauvorbereitenden Maßnahmen zu Schäden oder unmittelbaren Vermögensnachteilen kommen, werden diese durch die TransnetBW GmbH oder die von ihr beauftragten Firmen entsprechend den gesetzlichen Regelungen in §?44 Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angemessen entschädigt.

Bekanntmachung und Termine?

Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 EnWG in Verbindung mit § 18 Absatz 5 NABEG. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie den Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten mitgeteilt. Sie finden von November 2026 bis Ende April 2027 statt.

Der zeitliche Ablauf der Vorarbeiten hängt von den örtlichen Gegebenheiten und wetterbedingten Bodenverhältnissen ab. Die betroffenen Grundstücke ergeben sich aus der Flurstückliste. Diese liegen am Auslageort der Stadt Bad Friedrichshall zur öffentlichen Einsicht aus: Stadt Bad Friedrichshall, Stadtbauamt, Rathausplatz 1, 74177 Bad Friedrichshall. Bitte beachten Sie, dass eine Einsicht der ausgelegten Unterlagen nur nach telefonischer Anmeldung unter Telefonnummer 07136 832-661 möglich ist.

Mitarbeitende der TransnetBW GmbH oder von ihr beauftragte Firmen setzen sich mit den von den genannten Maßnahmen betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Nutzungsberechtigten in Verbindung.

Kontakt für Rückfragen?

Für Fragen und Mitteilungen zur Durchführung der Baugrunduntersuchungen, Kampfmitteluntersuchungen sowie bauvorbereitenden Maßnahmen stehen Mitarbeitende der TransnetBW GmbH zur Verfügung:?

Julia Raps, TransnetBW GmbH

Mobil: 0151 55648832

j.raps(@)transnetbw.de

Allgemeine Erreichbarkeit:

0800 380470-1

suedlink(@)transnetbw.de

Kontakt

Kontakt

Stadtverwaltung Bad Friedrichshall

Rathausplatz 1
74177 Bad Friedrichshall

Telefon: 07136 / 832-0
Telefax: 07136 / 832-100

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Öffnungszeiten

Rathaus Bad Friedrichshall
Mo 8.30 - 12.00 Uhr
Di 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.30 Uhr
Mi nach Terminvereinbarung
Do 8.30 - 12.00 Uhr
Fr 8.30 - 12.00 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung
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