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Aktuelle Nachrichten

Gesetz regelt Beleuchtungsverbot für Fassaden

Insektenschutz und Lichtverschmutzung durch Fassadenbeleuchtung

In Baden-Württemberg ist eine Änderung des Naturschutzgesetzes in Kraft getreten, die Lichtverschmutzung und Insektensterben reduziert. Das Gesetz verbietet Fassadenbeleuchtungen von April bis September ganztätig und von Oktober bis März nachts von 22 bis 6 Uhr. Damit ist die Beleuchtung der ganzen Gebäudefassade oder große Teile davon gemeint, nicht aber einzelne Leuchten als Eingangs- oder Balkonbeleuchtung.

Was bislang nur für öffentliche Gebäude galt, gilt jetzt auch für Unternehmen und Privatpersonen.

Bislang galt das Verbot nur für öffentliche Bauten. Nach der Gesetzesänderung sind alle betroffen. Nur für Beleuchtungen die aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder der Betriebssicherheit erforderlich oder aufgrund einer Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist, gilt eine Ausnahme. Privateigentümer und Unternehmen in Baden-Württemberg sind daher verpflichtet vorhandene und geplante Beleuchtungskonzepte der Fassaden zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen, um das neue Beleuchtungsverbot einzuhalten.

Licht aus für den Artenschutz

Fassadenbeleuchtungen wirken sich negativ auf Insekten und andere nachtaktive Tiere wie Fledermäuse und Eulen aus, da sie häufig die stärkste Lichtquelle im Umkreis sind. Die Tiere werden durch das Licht oft kilometerweit angezogen und von ihren Flugwegen abgebracht. Sie umkreisen Leuchten oft stundenlang bis zum Erschöpfungstod.

Gerade große Gebäude, die in der Nähe zu Wiesen und Grünflächen stehen, locken mit der Fassadenbeleuchtung viele Insekten an. Besonders kritisch sind Strahler, die Fassaden von unten nach oben beleuchten und somit oft noch weit in den Nachthimmel scheinen.

In der Folge gehen die Insektenbestände stark zurück, was auch den Bestand anderer Tiere wie Vögel, Amphibien oder Fledermäuse gefährdet. Auch Nachtfalter, die wie Wildbienen einen hohen Anteil an der Bestäubung leisten, werden geschädigt. Auch auf den Menschen hat die übermäßige Beleuchtung in der Nacht Auswirkungen auf die Schlafqualität.

Allgemeine Fragen und Anträge auf Ausnahmen können beim Amt Bauen und Umwelt, telefonisch unter 07131 994 – 380 oder per E-Mail an naturschutz(@)landratsamt-heilbronn.de eingereicht werden. Nähere Informationen bietet außerdem das Naturschutzgesetz Baden-Württemberg.

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