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Bad Friedrichshall (Druckversion)

Gutachterausschuss

Gutachterausschuss

Gemeinsamer Gutachterausschuss für den nördlichen Landkreis Heilbronn:

Bestellung der Mitglieder des Gutachterausschusses für die Amtsperiode 2024 – 2027 

Zum 01.01.2020 nahm der Gemeinsame Gutachterausschuss für den nördlichen Landkreis seine Tätigkeit auf und übernahm damit die Zuständigkeit für insgesamt 18 Kommunen mit rund 140.000 Einwohner:innen. Nach einer Amtszeit von 4 Jahren wurden die Gutachter nun im Rahmen einer kleinen Feierlichkeit neu bestellt und erhielten ihre Ernennungsurkunden.

Der Gemeinsame Gutachterausschuss ist eine interkommunale Kooperation zwischen den Städten und Gemeinden, auf Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, dessen Geschäftsstelle sich in Bad Friedrichshall befindet. Der Gutachterausschuss liefert rechtssichere Bodenrichtwerte und somit Transparenz auf dem Grundstücksmarkt des nördlichen Landkreises Heilbronn. Laut Hamide Tas, die die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses in Bad Friedrichshall leitet, werden im Jahr zwischen 1900 und 2200 Kaufverträge im gesamten Gebiet abgeschlossen, was eine umfassende Datenbasis liefert, aufgrund derer Häuser und Grundstücke marktgerecht bewertet werden können.

Ernennung. Aus allen Kommunen werden Gutachter in den Ausschuss entsandt, insgesamt 67 Gutachter für das Gebiet. Die Anzahl der Gutachter jeder Kommune berechnet sich anhand der Einwohnerzahl, so sind es beispielsweise in Bad Friedrichshall sechs Gutachter, in Bad Rappenau sechs, in Bad Wimpfen vier, in Neudenau ebenfalls vier, in kleineren Kommunen wie Roigheim und Siegelsbach je zwei Gutachter. Insgesamt sind 71 Fachleute für den Ausschuss tätig, 67 Gutachter, zwei Verwaltungsmitarbeiter und zwei Vertreter aus dem Finanzamt Heilbronn. 140.000 Einwohner werden durch den Ausschuss betreut, mehr als ein Drittel der Landkreisfläche.

Neben dem Erstellen von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken, ist der Gutachterausschuss dafür zuständig die Bodenrichtwerte zu ermitteln, eine rechtssichere und sozial gerechte Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer zu schaffen und die Ableitung der sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten zu sammeln.

Hintergrund

Im Landkreis Heilbronn haben sich drei größere Gutachterausschüsse gegründet. Einer hat seine Geschäftsstelle in Eppingen, von wo aus der westliche Landkreis betreut wird, im östlichen Landkreis wendet man sich an Weinsberg und für den nördlichen Landkreis an Bad Friedrichshall. In der Stadt Heilbronn ist der Ausschuss zuständig für das Stadtgebiet mit seinen Stadtteilen.

Der Gutachterausschuss ist ein unabhängiges Gremium, welches aus ehrenamtlichen Gutachtern besteht. Mitglieder dieses Ausschusses sind 18 Städte und Gemeinden: Bad Friedrichshall, Bad Wimpfen, Gundelsheim, Möckmühl, Offenau, Oedheim, Roigheim, Widdern, Neckarsulm, Untereisesheim, Erlenbach, Bad Rappenau, Siegelsbach, Neuenstadt am Kocher, Neudenau, Hardthausen am Kocher, Jagsthausen und Langenbrettach.

Gutachterausschuss nimmt Tätigkeit auf (Stand 01.01.2020)

Gemeinsamer Gutachterausschuss für den nördlichen Landkreis Heilbronn

Zusammenschluss von 18 Kommunen / Geschäftsstelle in Bad Friedrichshall

„Die Bündelung und Auswertung von Daten der örtlichen Gutachter sowie die Erstellung eines Grundstücksmarktberichts gehören ab sofort zum Tagesgeschäft des Gutachterausschusses und liefert allen Kommunen und besonders den Bürgern rechtssichere Bodenrichtwerte“, mit diesen Worten überreichte Bürgermeister Timo Frey am Mittwoch, 11. Dezember den teilnehmenden Landkreisbürgermeistern die öffentlich-rechtliche Vereinbarungen für den neugeschaffenen Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den nördlichen Landkreis. Der gemeinsame Gutachterausschuss der 18 Kommunen soll rechtssichere Bodenrichtwerte ermitteln und dadurch den Bürgern Transparenz auf dem Grundstücksmarkt liefern.

Gutachtertätigkeit. Was das eigene Haus oder Grundstück wert ist, schätzt ein Gutachter einer Gemeinde. Doch nicht mehr in jeder Kommune soll lt. Gesetzgeber ein Gutachterausschuss sitzen und so besagt die neue Verordnung, dass Gutachter ihre Entscheidung, was eine Immobilie oder ein bebautes oder unbebautes Grundstück wert sind, auf der Grundlage von mindestens 1.000 Kaufverträgen pro Jahr treffen müssen. Das erreichen viele Kommunen alleine kaum, weshalb sich die 18 Kommunen im nördlichen Landkreis zusammengeschlossen haben, um Häuser und Grundstücke künftig genauer bewerten zu können. Die Geschäftsstelle ist in Bad Friedrichshall. Vier Mitarbeiter - drei Sachverständige und eine Sachbearbeiterin - sind in der Geschäftsstelle tätig. Bereits 2014 entstand eine Zusammenarbeit zwischen Bad Friedrichshall, Bad Wimpfen, Gundelsheim, Möckmühl, Offenau, Oedheim, Roigheim und Widdern, ab 1. Januar 2020 kommen weitere zehn Kommunen dazu.

2.000 Kaufverträge. Hamide Tas, die die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses in Bad Friedrichshall leitet, geht davon aus, dass im gemeinsamen Gebiet rund 2.000 Kaufverträge pro Jahr abgeschlossen werden, eine umfassende Datenbasis, aufgrund derer Häuser und Grundstücke marktgerecht bewertet werden können. „Auf Grundlage dieser Menge an Informationen sei es möglich, rechtssichere Bodenrichtwerte zu bestimmen“, sagt sie.

Benennung. Aus allen Kommunen werden Gutachter in den Ausschuss entsandt, insgesamt sind 66 Gutachter für das Gebiet benannt worden. Die Anzahl der Gutachter jeder Kommune berechnet sich anhand der Einwohnerzahl, so sind es beispielsweise in Bad Friedrichshall fünf Gutachter, in Bad Rappenau sechs, in Bad Wimpfen vier, in Neudenau ebenfalls vier, in kleineren Kommunen wie Roigheim und Siegelsbach je zwei Gutachter. Insgesamt sind 71 Fachleute für den Ausschuss tätig, 66 Gutachter, drei Verwaltungsmitarbeiter und zwei Vertreter aus dem Finanzamt. 140.000 Einwohner werden durch den Ausschuss betreut, mehr als ein Drittel der Landkreisfläche.

Kontakt:

Stadt Bad Friedrichshall
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Frau Hamide Tas
74177 Bad Friedrichshall
gutachterausschuss(@)friedrichshall.de
07136/832-656

Postanschrift:

Stadt Bad Friedrichshall
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Rathausplatz 1
74177 Bad Friedrichshall

Öffnungszeiten:

Sitz der Geschäftsstelle: Saline 1, 1. Stock, 74177 Bad Friedrichshall

Montag: 08.30 -12.00 und 14.00-16.00
Dienstag: 08.30 -12.00 und 14.00-18.30
Mittwoch: nach Terminvereinbarung
Donnerstag: 08.30 -12.00 und 14.00-16.00
Freitag: 08.30 -12.00

Außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.

Antrag, Bodenrichtwerte und Satzung

http://www.friedrichshall.de//de/rathaus-online/buergerservice/gutachterausschuss