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Bad Friedrichshall (Druckversion)

Grundbucheinsichtsstelle

Grundbucheinsichtsstelle

Die im Rahmen der Grundbuchamtsreform in Baden- Württemberg eingerichteten Grundbucheinsichtsstellen haben gegenüber den Grundbuchämtern eingeschränkte Zuständigkeiten.

Bei den Einsichtsstellen kann nur Einsicht genommen bzw. ein Ausdruck erteilt werden.

Der Bürger kann, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt, Einsicht in das Grundbuch nehmen. Ein berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel beim Eigentümer oder Gläubiger.

Für die Führung des Grundbuchs, also insbesondere für sämtliche Eintragungen in das Grundbuch, wie:

  • Eigentumsumschreibungen
  • Grundschulden
  • Hypotheken
  • Grunddienstbarkeiten
  • Vormerkungen

ist das Grundbuchamt Heilbronn zuständig.

Im württembergischen Landesteil sind die Grundbuchämter bei den Notariaten angesiedelt. Gleiches gilt im badischen Landesteil für größere Städte, in den kleineren Gemeinden sind die Grundbuchämter dagegen den Gemeindeverwaltungen angegliedert.

Im Zuge der Grundbuchamtsreform werden die Grundbuchämter bis zum Jahr 2018 sukzessive in die zentralen Grundbuchämter bei den Amtsgerichten eingegliedert.

Stadt Bad Friedrichshall
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Frau Hamide Tas
Hauptstraße 1
74177 Bad Friedrichshall
gutachterausschuss(@)friedrichshall.de
07136/832-656

Sprechzeiten:

Montag bis Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 bis 18.30 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung

Zuständigkeiten:

Grundbuchabschrift oder Grundbuchausdruck beantragen

http://www.friedrichshall.de//de/rathaus-online/buergerservice/regelungen-und-gebuehren-der-stadt/grundbucheinsichtsstelle