Seite drucken
Bad Friedrichshall (Druckversion)

Aktuelle Nachrichten

Aktuelle Nachrichten

Öffentliche Zustellung

Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheids

Nachfolgend aufgeführter Grundsteuerbescheid mit Datum vom 12.01.2024 konnten dem Adressaten nicht unmittelbar zugestellt werden (§ 122 Abs. 2 Abgabenordnung). Die Bekanntgabe des Steuerbescheids erfolgt deshalb durch öffentliche Bekanntmachung (§ 122 Abs. 4 AO, § 1 Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Bad Friedrichshall vom 23.2.1978).

Der Bescheid gilt 2 Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 4 Satz 3 AO).

Grundsteuerbescheid vom 12.01.2024

Tim Schlichting – Schweiz, Zürich

Der vorgenannte Bescheid kann bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist (§ 70 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung) im Rathaus, Zimmer 31 eingesehen werden.

Stadt Bad Friedrichshall
Fachbereich V, Sachgebiet 50 -Steueramt-, Carolin Kocak, Tel. 832234

http://www.friedrichshall.de//de/unser-bfh/aktuelles/aktuelle-nachrichten