Stadt Bad Friedrichshall - Gewerbestandort und Industriestandort mit hohen Wohnwert
Stadt Bad Friedrichshall
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 Solefreibad



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Firma Solefreibad 
Zusatztext Solefreibad 
Strasse Hohestrasse 
PLZ / Ort 74177 Bad Friedrichshall-Jagstfeld
Telefon 07136 / 3907 
Telefax  
 
Webcam im Freibad




Öffnungszeiten

Täglich von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr,
bei schlechtem Wetter 7:00 bis 12:30 Uhr und 14:30 bis 19:00 Uhr
Bei schönem Sommerwetter bis 21:00 Uhr (Juni bis August)
Wassertemperatur je nach Beckenart von 22 - 25 Grad



Badetarife 2010
1. Tageskarten (Einzelkarten)
a) Normaltarif 3,00 €
b) Abendkarte (ab 17 Uhr) 2,00 €
c) Kinder unter 6 Jahren frei

2. Zehnerkarten (mehrjährig übertragbar)
a) Erwachsene (über 16 Jahre) 28,00 €
b) Kinder und Jugendliche (6-16Jahre), Ermäßigte 20,00 €

3. Jahreskarten
a) Erwachsene (über 16 Jahre) 45,00 €
b) Kinder und Jugendliche (6-16 Jahre),Ermäßigte 20,00 €
c) Familienkarte (nur für Familien und
Alleinerziehende mit Kindern)
1. Erwachsener 40,00 €
2. Erwachsener 30,00 €
1. Kind/Jugendlicher (6-16 Jahre oder ermäßigt) 10,00 €
2. Kind/Jugendlicher (6-16 Jahre oder ermäßigt) 10,00 €
3. und weitere Kinder/Jugendliche
(6-16 Jahre oder ermäßigt) 10,00 €
bei Vorlage des Landesfamilienpasses Ermäßigung auf 0,00 €
d) Ersatzkarten 5,00 €


4. Sozial - Regelungen


a) Ermäßigungen:Über 16 Jahre alte Vollzeitschüler, Teilzeitschüler, ordentlich Studierende, Schwerbehinderte (mind. 50 %) und Gleichgestellte, Soldaten (ohne Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten) während der Ableistung ihrer Dienstpflicht sowie Zivildienstleistende erhalten gegen Vorlage eines entsprechenden Lichtbildausweises Ermäßigung wie Kinder und Jugendliche im Alter von 6-16 Jahren.

Familienermäßigungen bei Jahreskarten (Familienkarte):
Familien-Jahreskarten werden nur für Ehepaare mit Kindern oder Alleinerziehende mit Kindern ausgestellt. Die Ermäßigung für den 2. Erwachsenen wird nur für Ehepaare, eheähnliche oder gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften (Antrag und geeigneter Nachweis notwendig) gewährt. Voraussetzung für die Ermäßigung des 2. Erwachsenen ist der Erwerb von mindestens einer Kinder-/Jugendjahreskarte oder der Nachweis von zur Familie gehörenden, vom Eintrittstarif nicht erfassten Kindern bis 6 Jahre.

a) Ermäßigungen:
Über 16 Jahre alte Vollzeitschüler, Teilzeitschüler, ordentlich Studierende, Schwerbehinderte (mind. 50 %) und Gleichgestellte, Soldaten (ohne Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten) während der Ableistung ihrer Dienstpflicht sowie Zivildienstleistende erhalten gegen Vorlage eines entsprechenden Lichtbildausweises Ermäßigung wie Kinder und Jugendliche im Alter von 6-16 Jahren.
b) Familienermäßigungen bei Jahreskarten (Familienkarte):
Familien-Jahreskarten werden nur für Ehepaare mit Kindern oder Alleinerziehende mit Kindern ausgestellt. Die Ermäßigung für den 2. Erwachsenen wird nur für Ehepaare, eheähnliche oder gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften (Antrag und geeigneter Nachweis notwendig) gewährt. Voraussetzung für die Ermäßigung des 2. Erwachsenen ist der Erwerb von mindestens einer Kinder-/Jugendjahreskarte oder der Nachweis von zur Familie gehörenden, vom Eintrittstarif nicht erfassten Kindern unter 6 Jahren.



Die kostenlose Abgabe von Karten für Kinder und Jugendliche (6-16 Jahre) und Ermäßigte innerhalb der Familie wird nur gewährt, wenn bereits zwei solche Karten bezahlt wurden und zusätzlich der Landesfamilienpass vorgelegt wird, aus dem die beantragten Jugendlichen und Kinder hervorgehen. Die Festlegung der Reihenfolge bei den Kinder-/Jugendlichenkarten erfolgt nach dem Alter absteigend.Ist ein Elternteil schwerbehindert, was durch einen Schwerbehinderten-Ausweis (mind. 50 %) nachgewiesen werden muss, wird die 1. Karte mit 40,00 € voll bezahlt. Für die 2. Karte muss ein Betrag von 20,00 € (ermäßigter Betrag) bezahlt werden.



Ist ein Elternteil alleinerziehend, zahlt dieser Elternteil für die Jahreskarte den vollen Preis für die 1. Person mit 40,00 €.

Eheähnliche und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften werden den Familien auf Antrag und geeigneten Nachweis gleichgestellt.

Bei Betrug werden alle Karten, auch noch nicht verbrauchte Zehner- und Jahreskarten ersatzlos eingezogen ! Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr von 40 € festgesetzt. Polizeiliche Anzeige wegen Betrugs behält sich die Stadt vor.

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