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Die Stadt
![]() ![]() ![]() 29.07.2010
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) für das Jahr 2011 Auch im Jahr 2011 wird das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) für den westlich der Bahnlinie gelegenen Teil von Untergriesheim und für die Grundstücke westlich der Friedenstraße fortgeführt. Das Fördergebiet umfasst alle Grundstücke westlich der Friedenstraße (siehe Lageplan).
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zählt zu den wichtigsten Möglichkeiten des Landes, die integrierte Strukturentwicklung der Gemeinden insgesamt zu unterstützen. Ziel des ELR ist es, in Dörfern und Gemeinden des ländlichen Raums die Lebens- und Arbeitsbedingungen zu erhalten und fortzuentwickeln, der Abwanderung entgegenzuwirken, den landwirtschaftlichen Strukturwandel abzufedern und dabei sorgsam mit den natürlichen Lebensgrundlagen umzugehen. Besonderer Wert wird dabei auf die Stärkung der Ortskerne sowie die Umnutzung bestehender Gebäude, die Schließung von Baulücken, die Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie auf die Wiedernutzung von Gewerbebrachen gelegt. Die Sicherung bestehender und die Schaffung neuer Arbeitsplätze haben bei den strukturfördernden Maßnahmen eine hohe Priorität. Dabei wird die Förderung von Investitionen auf folgende Schwerpunkte konzentriert: Förderschwerpunkt „Wohnen“ Schaffung von Wohnraum innerhalb der historischen Ortslage durch Umnutzung vorhandener Gebäude und ortsbildgerechte Neubauten in Baulücken sowie Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierung, Wohnumfeldverbesserung) einschließlich Grunderwerb und vorbereitenden Maßnahmen wie Baureifmachung von Grundstücken. Im Gegensatz zu den Vorjahren haben 2011 gewerbliche Vorhaben und private Umnutzungsmaßnahmen im Schwerpunkt „Wohnen“ einen Fördervorrang vor anderen Projekten. Förderschwerpunkt „Grundversorgung“ Sicherung der Grundversorgung mit Waren und privaten Dienstleistungen. Förderschwerpunkt „Arbeiten“ Sicherung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen vor allem in Verbindung mit der Entflechtung unverträglicher Gemengelagen, der Reaktivierung von Gewerbe- und Militärbrachen und der Errichtung von Gewerbehöfen, einschließlich Grunderwerb und vorbereitende Maßnahmen wie Baureifmachung von Grundstücken sowie die dazu notwendige innere Erschließung von Gewerbegebieten. Förderschwerpunkt „Gemeinschaftseinrichtungen“ Einrichtungen zur Förderung des Gemeinschaftslebens. Gefördert werden: Kommunale Vorhaben mit bis zu 40 % („Regelfördersatz“) oder bei EU-kofinanzierten Vorhaben und Vorhaben mit überdurchschnittlichen bürgerschaftlichem Engagement bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, wobei die Förderung auf höchstens 750.000 € begrenzt ist. Private Maßnahmen im Förderschwerpunkt „Wohnen“ mit 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und je Wohnung (einschließlich Grunderwerb), im Falle der Umnutzung bis 40.000 € und im Übrigen bis 20.000 €. Private Maßnahmen im Förderschwerpunkt „Grundversorgung“ mit bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Private Maßnahmen im Förderschwerpunkt „Arbeiten“ mit bis zu 15 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für strukturell besonders bedeutsame Vorhaben wie z. B. Entflechtung unverträglicher Gemengelagen oder Reaktivierung von Gewerbe- und Militärbrachen und bis zu 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben im Übrigen. Die Förderung richtet sich an Unternehmer und Privatpersonen. Anträge werden über die Stadt Bad Friedrichshall gestellt. Frist für die Antragsstellung: Ihre Anträge sollten daher unter Beifügung der entsprechenden Kostenvoranschläge, Planunterlagen und Beschreibung bis 1. September 2010 bei der Stadt Bad Friedrichshall, Zimmer 21, eingereicht werden. Antragsvordrucke erhalten Sie im Rathaus oder im Internet unter http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1102457/index.html. Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, können Sie sich ausführlich über das ELR-Programm im Rathaus bei Frau Seklem (Tel. 07136 / 832-671), Herrn Ortsvorsteher Schaffner (Tel. 7286) sowie bei der STEG, Herrn Jaeschke (Tel. 07131 / 9640-13), erkundigen. Den Abgrenzungsplan finden Sie unter Download der Informationen Download der Informationen zurück zur Übersicht![]() ![]() |
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